Gericht
USA: Pornofilme könnten Urheberrecht verlieren
Eine Kalifornierin wehrt sich gegen den Vorwurf und argumentiert, Pornofilme wären nicht urheberrechtlich geschützt, da sie "obszöne" Inhalte behandeln
Eine Klage gegen eine Kalifornierin könnte einen interessanten Präsedenzfall für Urheberrecht in den USA schaffen. Denn vom Ausgang der Klage hängt ab, ob Pornofilme weiterhin urheberrechtlich geschützt sind. Die Geschichte beginnt eigentlich wie tausende andere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen: Liuxia Wong wurde von einer Firma namens Hard Drive Productions auf eine Summe von 150.000 US-Dollar verklagt, da angeblich über ihren Anschluss ein Pornofilm per BitTorrent heruntergeladen wurde. Die Firma machte ihr allerdings das Angebot für die vergleichsweise geringe Summe von 3.400 US-Dollar den Fall außergerichtlich beizulegen - eine beliebte Methode, da bereits die Anwaltskosten diese Summe bei weitem übersteigen würden. Das schreckte Wong allerdings nicht davor ab, gegen das Unternehmen vor Gericht zu ziehen und eine Gegenklage wegen Belästigung einzureichen.
Probleme für Rechteinhaber und Anwaltskanzleien
Wong zweifelt vor allem in ihrer Klage an, dass Pornofilme überhaupt urheberrechtlich geschützt seien. Dabei stützt sie sich auf die US-Verfassung, in denen "Künstlern und Erfindern, deren Werke den Fortschritt der Wissenschaft und Kunst vorantreiben" ein "zeitlich begrenztes Exklusivrecht" eingeräumt wird. Ihr zufolge sei Pornographie "obszönes Material", das demnach per Definition nicht den Fortschritt der Wissenschaft und Kunst vorantreiben könne. Demnach sei auch die Klage gegenüber ihr unwirksam. Das könnte nun zahlreichen Anwaltskanzleien eine wichtige Einnahmequelle nehmen und den Produzenten von Pornofilmen starke rechtliche Probleme bereiten. Eine Entscheidung steht noch aus.
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Urheberrecht
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