Konsumentenrecht
Urteil: Kein Entgelt für Papierrechnung
Handelsgericht erklärt Zusatzgebühren bei Drei für unzulässig
Zusatzentgelte für Papierrechnungen der Telekomfirmen sind auch bei schon laufenden Verträgen unzulässig, urteilte das Handelsgericht Wien in einem Streitfall zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Hutchison 3G (Drei). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine vergleichbare Entscheidung gegen T-Mobile sei aber vom Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt worden, schreibt der VKI am Donnerstag in einer Aussendung.
Kommende Woche (am 21. Februar) tritt das neue Telekom-Gesetz in Kraft, wonach den Telekom-Kunden eine Papierrechnung nicht versagt werden kann. Für Neukunden werde damit Klarheit geschaffen, die Telekom-Firmen gehen aber davon aus, dass bisher laufende Verträge von dem Gesetz nicht berührt seien, schreibt der VKI. Das Handelsgericht Wien sah das nun anders. Auch der VKI besteht darauf, dass schon jetzt Papierrechnungen auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Hutchison 3G sehen vor, dass der Kunde - wenn er auf einer Papierrechnung besteht - ein Entgelt von 2 Euro pro Rechnung zahlen müsse. Sonst bekommt der Kunde die Rechnung nur elektronisch. Der VKI ist dagegen - wie bei anderen Anbietern auch - mit Verbandsklage vorgegangen.
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Drei
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