Freie Daten für eine freie Gesellschaft
Freie Daten für eine freie Gesellschaft
© Fotolia

Freie Daten für eine freie Gesellschaft

Freie Daten für eine freie Gesellschaft

Die Europäische Union hat den Wert von öffentlichen Verwaltungsdaten früh erkannt. 1989 wurde ein Aktionsplan verabschiedet. 1998 ein Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors erstellt. Zu denken ist etwa an Geoinformationen, Verkehrsdaten, Regionaldaten , Wetterdaten, Fahrzeiten von öffentlichen Verkehrsmitteln, Firmenbuchdaten, Vereinsregister, genaue Lage von Aufzügen für Behinderte, und so weiter.

 

2003 wurde eine Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie war ein Abbau der Barrieren, denen sich die europäischen Anbieter von Inhalten bei der Entwicklung einer neuen Generation von Informationsprodukten und -diensten anhand von Informationen des öffentlichen Sektors gegenübersehen. Man wollte damit Wettbewerbsnachteile ausgleichen die europäische Unternehmen gegenüber ihren US-amerikanischen Konkurrenten haben.

 

In den USA sind öffentliche Daten zum Großteil frei. In Europa, auch in Österreich, war dies nicht so. Verwaltungsdaten wurden nicht oder nur zu enorm hohen Preisen herausgegeben. Das hat dazu geführt, dass europäische Unternehmer ihre Rohdaten (etwa Wetterdaten) zum Teil aus den USA bezogen haben.

 

Wert öffentlicher Daten und volkswirtschaftliche BedeutungÖffentliche Stellen erfassen und besitzen große Mengen an Informationen, die von finanziellen und geografischen Daten bis zu touristischen Informationen reichen. Diese Daten stellen einen Schlüsselfaktor bei der Weiterentwicklung von Informationsprodukten und -diensten dar. Die EU hat deren wirtschaftlichen Wert im Jahr 2001 auf 433 Milliarden Euro geschätzt und angegeben, dass rund vier Millionen Europäer in dieser Branche Beschäftigung finden könnten. Das Potenzial und die volkswirtschaftliche Bedeutung von Informationen des öffentlichen Sektors wurde nach meiner Einschätzung damit vollkommen richtig erkannt.

EU verlässt der MutAuf dem Weg zur Verabschiedung der PSI-Richtlinie hat Europa allerdings der Mut verlassen. Der Druck großer Player, wie etwa der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, war zu hoch. Man hat sich daher dazu entschlossen, keine Verpflichtung zur Weitergabe von Verwaltungsdaten vorzusehen, sondern lediglich eine Regelung für den Fall, dass eine öffentliche Stelle ihre Daten freiwillig aus der Hand gibt. Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Daten wurde nicht normiert. Dieses Tabu sollte nicht gebrochen werden. Wo kommt man schließlich hin, wenn man Verwaltungsdaten aus der Hand gibt. Man hat den zweiten Schritt vor den ersten gesetzt. Die PSI-Richtlinie und ihre österreichische Umsetzung, das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) blieben damit faktisch Regeln ohne Anwendungsbereich.

Weigerung zur Herausgabe öffentlicher DatenAnbieter die öffentliche Daten verwenden wollten, um damit Applikationen mit Mehrwert zu erstellen, mussten steinige Wege gehen. Ministerien beriefen sich zur Abwehr der an sie herangetragenen Ansprüche auf ihre Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz und gaben die geforderten Daten nicht heraus. Die Konsequenz von Herausgabeverweigerungen dieser Art ist die Verhinderung des Entstehens von Mehrwertinformationen und damit volkswirtschaftlichem Nutzen und individuellen Vorteilen.

Wien und Linz gehen neue Wege und entsprechen damit dem, was die Europäische Union schon vor langer Zeit als richtig und wichtig erkannt hat. Auf das viele öffentliche Stellen diesem positiven Beispiel folgen mögen und damit gemeinsam eines schaffen: Freie Daten für eine freie Gesellschaft!

 

Mehr zum Thema

Johannes Öhlböck ist Rechtsanwalt in Wien und auf Rechtsfragen bei der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (open government data) spezialisiert. Er ist auch Schlichter in Schlichtungsverfahren nach dem IWG.www.raoe.at

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare