Überwachung
Vorratsdaten: Regeln für Datenabfrage präzisiert
Die Vorratsdatenspeicherung wird am Donnerstag mit einigen Änderungen im österreichischen Nationalrat beschlossen. Ein genereller Richtervorbehalt für den Datenzugriff, wie er im Vorfeld zur Debatte stand, fehlt in dem Abänderungsantrag.
Es wird allerdings präzisiert, auf welche Daten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft - also ohne richterlichen Beschluss - zugegriffen werden darf. Zudem soll hier das Vier-Augen-Prinzip gelten. Außerdem wird die unzulässige Veröffentlichung von Vorratsdaten mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht.
Vier-Augen-Prinzip
Auf schriftliches und begründetes Geheiß der Staatsanwaltschaft können die Behörden künftig auf Stammdaten (Name, Adresse etc.) und Zugangsdaten (Teilnehmerkennung, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse des Mail-Absenders) eines Users zugreifen. Allerdings wird festgehalten, dass lediglich Informationen zum Inhaber des betroffenen Anschlusses eingeholt werden dürfen, nicht aber von anderen Teilnehmern, mit denen er per Mail oder Telefon kommuniziert. Letzteres bedürfte dann einer gerichtlichen Bewilligung.
Das hieße in der Praxis, dass die Behörden beim Provider etwa Namen und Anschrift eines Handy-Kunden einholen dürfen. Ohne Richterbeschluss dürfen sie aber nicht ausheben lassen, mit wem er telefoniert hat. Für alle Datenzugriffe ohne Richterbeschluss gilt künftig das Vier-Augen-Prinzip, das heißt, der Antrag auf Auskunft muss von einem zweiten Staatsanwalt genehmigt werden.
"Verbotene Veröffentlichung"
Und im Strafgesetzbuch schließlich wird noch das Delikt der „verbotenen Veröffentlichung“ auf den „Inhalt von Ergebnissen aus einer Auskunft über Vorratsdaten“ ausgeweitet, dafür ist ein Strafrahmen von bis zu einem Jahr vorgesehen.
Die Vorratsdatenspeicherung soll mit April 2012 in Kraft treten. Ein Jahr danach soll das Justizministerium einen Bericht vorlegen, wie oft Daten abgefragt werden, damit beauftragen die Regierungsparteien das Ministerium per Entschließungsantrag. In einem weiteren „Entschließer“ wird schließlich darauf verwiesen, dass die EU-Kommission die Vorratsdaten-Richtlinie bis Jahresende evaluieren und dann eventuell ändern will. Passiert das, soll die Bundesregierung entsprechende Gesetzesnovellen vorlegen, so der Wunsch für die Zukunft.
Mehr zum Thema:
"Staat behandelt Bürger wie Terroristen"
Gravierende Mängel bei Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdaten: Ausschuss segnet Novelle ab
Tags:
Österreich, Vorratsdatenspeicherung
-
ZWEI KLICKS für mehr Datenschutz! Der 1. KLICK stellt die Verbindung zu Google her. Für die Empfehlung ist ein 2. KLICK notwendig. So können ohne Ihre Zustimmung keine Daten an Google übertragen werden. Details siehe i-Button.
-
-
ZWEI KLICKS für mehr Datenschutz! Der 1. KLICK stellt die Verbindung zu Facebook her. Für die Empfehlung ist ein 2. KLICK notwendig. So können ohne Ihre Zustimmung keine Daten an Facebook übertragen werden. Details siehe i-Button.
-
Auf allen Internet-Seiten, wo Like-it-Buttons standardmäßig eingebunden sind, werden ständig und ohne Zutun der User Daten an Facebook übertragen. Das bedeutet: Auch wenn Sie noch gar keinen Like-It-Button geklickt haben, wird unter anderem die URL der besuchten Seite, aber auch eine Kennung, die zumindest bei dort angemeldeten Nutzern direkt mit einer Person verknüpfbar ist, an die Betreiber gesendet. Damit lassen sich (anonymisierte) Surfprofile der Nutzer erstellen.
Auch wenn das in der Regel zu keinem Problem führt, ist das mit dem in unseren AGBs formulierten Versprechen, mit Ihren Daten so sorgsam wie nur irgend möglich umzugehen, nicht vereinbar. Daher werden auf futurezone.at sämtliche Verbindungen zu Social-Media-Plattformen nicht automatisch sondern mit einer Zwei-Klick-Lösung realisiert. Die Verbindung zu Facebook & Co wird erst durch aktives Klicken der Buttons hergestellt. Für die eigentliche Empfehlung ist dann ein zweiter Klick nötig. Zugegeben: Das bedeutet einen geringen Komfortverlust. Dafür können Sie aber - egal ob Sie unsere Social-Media-Angebote nutzen oder nicht - absolut sicher sein, dass ohne Ihre Zustimmung keine Daten an Dritte ertragen werden.
Beim Aktivieren der Buttons werden Sie - wenn Sie nicht bereits auf Ihrer Social-Media-Plattform eingeloggt sind - in einem neuen Fenster zur Anmeldung aufgefordert. In diesem Fall wird ein Cookie auf Ihrem Rechner platziert und Ihre Empfehlung an die jeweilige Social-Media-Plattform übertragen. Welche Nutzer dort diese Empfehlung sehen können, hängt von den Privatsphäre-Einstellungen ab, die Sie im Profil der jeweiligen Social-Media-Plattform getroffen haben.
- Mail an Editor
Kommentare werden geladen...