Datenschützer
"Vorratsdatenspeicherung gescheitert"
Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat seine Kritik an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erneuert. Die Überprüfung der Richtlinie sei eine der „Schlüssel-Prioritäten“ für das kommende Jahr, sagte Hustinx.
Bei der Vorstellung seines Jahresberichtes 2010 (PDF) am Mittwoch in Brüssel zog Hustinx in Zweifel, ob die Datenspeicherung überhaupt notwendig sei und drängte erneut auf eine weitere Untersuchung der „Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit“ der Maßnahme durch die EU-Kommission.
"Es muss etwas geschehen"
Er sei sich sicher, dass die Kommission diese Frage untersuchen werde, sagte Hustinx. Dies werde auch sicherlich der Diskussion mit den EU-Mitgliedsländern bedürfen. Jedenfalls sei „offenkundig“, dass die Richtlinie gescheitert sei. „Es muss etwas geschehen“, sagte Hustinx.
Eine Frist für diese geforderte Untersuchung gibt es laut Hustinx allerdings nicht. Es sei aber klar, dass eine „gewisse Dringlichkeit“ in dieser Sache bestehe, betonte er.
Hauptverantwortlich ist EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. „Wir werden das sehr kritisch beobachten.“ Bereits Ende Mai hatte Hustinx nach Analyse eines Berichts der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes erklärt, die Richtlinie greife zu stark in die Grundrechte ein und erfülle die Anforderungen auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht.
"Zentrales Thema"
Die Vorratsdatenspeicherung ist auch Thema des am Mittwoch veröffentlichten Jahresberichts der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). In dem Papier heißt es, die Übereinstimmung der Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechtsstandards in der EU, werden zentrale Themen in der nahen Zukunft sein.
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von 2006 verlangt die verdachtslose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, um damit schwere Straftaten besser aufklären zu können. Österreich hatte die Richtlinie erst im April dieses Jahres mit Verspätung beschlossen und sich für die Minimal-Speicherdauer von sechs Monaten entschieden. In Kraft treten wird die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hierzulande im April 2012.
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Tags:
Vorratsdatenspeicherung, EU
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