Überwachung
Schweizer Piratenpartei klagt wegen Trojaner
Die Schweizer Piratenpartei hat am Freitag bei der eidgenössischen Bundesanwaltschaft eine Klage wegen der Verwendung von Spionage-Software im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingereicht. Der Kampf gegen Verbrechen rechtfertige das Verletzen der Privatsphäre nicht.
Medien berichteten über den Einsatz der umstrittenen Spionage-Software. Daraufhin hatte das Schweizer Justizministerium bestätigt, dass die Bundeskriminalpolizei in der Schweiz solche in vier Fällen eingesetzt hatte - dreimal in der Terrorismusbekämpfung und einmal gegen organisierte Kriminalität. Der Kanton Zürich war mit einem sogenannten Staatstrojaner gegen Drogenhändler vorgegangen.
Mit Trojanern können etwa die Tastaturanschläge mitgelesen, die Festplatte gescannt oder Computer-Mikrofon in eine Wanze verwandelt werden.
"Nicht auf Kosten der Privatsphäre"
„Mit unserer Klage wollen wir den juristischen Nebel bei der Internet-Überwachung lichten, sagte Pascal Gloor, Vize-Präsident der Piratenpartei. “Der Kampf gegen den Terrorismus und andere schwere Verbrechen ist notwendig. Aber dies darf nicht auf Kosten von Prinzipien wie der Schutz der Privatsphäre geschehen."
In Deutschland hat das Spionage-Programm der Firma DigiTask eine Datenschutz-Affäre ausgelöst. Die Software wurde nach Angaben von Digitask auch nach Österreich verkauft. In der Causa wurden mehrere parlamentarische Anfragen eingebracht.
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