Urteil
EU-Gericht gegen Copyright-Filter
Betreiber von Online-Netzwerken müssen nach einem Urteil des höchsten europäischen Gerichts keine Filtersysteme für urheberrechtlich geschützte Werke einrichten. Eine solche Verpflichtung wäre nicht im Einklang mit einem angemessenen Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit
Auch die Nutzer von Internet-Angeboten hätten „Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen“, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Belgische Verwertungsgesellschaft klagte
In dem konkreten Fall ging es um juristische Schritte der belgischen Rechtevereinigung Sabam gegen das Online-Netzwerk Netlog in den Niederlanden. Sabam, die „Vereniging van Auteurs, Componisten en Uitgevers“, wollte Netlog gerichtlich dazu bringen, mit einem technischen Filtersystem das Urheberrecht auf den Profilseiten seiner Nutzer durchzusetzen.
"Endgültige Absage"
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) begrüßte das Urteil. Damit werde bestätigt, „dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben“, erklärte eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme. Das Verbot von Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten sei eine endgültige Absage an die Forderung nach solchen Systemen, mit denen Provider zur Überwachung ihrer Kundendaten gezwungen werden sollten.
Bereits Ende November stellte der EuGH fest, dass die Filterung und Überwachung von Internet-Zugängen nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der unzulässige Austausch von Musikdateien zwischen Internet-Nutzern dürfe nicht verhindert werden, indem den Internet-Anbietern systematische Filter auferlegt werden, urteilte das Gericht damals.
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Tags:
Urheberrecht, EU, Gericht
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