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Verfassungsklage

Vorratsdaten: 11.139 Bürger klagen mit

Vier prall gefüllte Schubkarren voller Vollmachten von insgesamt 11.139 Betroffenen, die gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen, landeten am Freitag vor dem Verfassungsgerichtshof. Dort wurde die Verfassungsbeschwerde offiziell vom AK Vorrat und dem Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser eingereicht.

„Die Bürger holen sich ihre Freiheitsrechte zurück, denn diese lassen wir uns nicht einfach wegnehmen", erklärte der Rechtsanwalt Ewald Scheucher am Freitag vor dem Verfassungsgerichtshof am Wiener Judenplatz. Dort wurde am Freitag die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung offiziell eingebracht. 11.139 Menschen haben sich an der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und Albert Steinhauser eingebrachten Beschwerde beteiligt. Damit kann es als die „größte Verfassungsklage der Republik" bezeichnet werden.

Seit 1. April 2012 wird in Österreich gespeichert, wer, wann, wo und mit wem telefoniert, SMS oder E-Mail schreibt, ohne dass ein Verdacht vorliegt. Der AK Vorrat sieht darin einen unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen, den Verlust der Unschuldsvermutung und der Meinungs- und Informationsfreiheit. „Die Vorratsdatenspeicherung dringt in die Privatsphäre aller Menschen in Österreich ein", erklärte Scheucher, der die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt.

Die Schubkarren stehen vor dem VfGH Wir klagen gemeinsam gegen die Vorratsdatenspeicherung, steht auf den Aktenordern Albert Steinhauser, Ewald Scheucher, Andreas Krisch sind bereit, die Vollmachten offiziell zu übergeben Die Schubkarren am Weg zum VfGH vds vds vds vds 11.139 Mitkläger gibt es vds vds vds vds vds Der Beweis: Die Beschwerde wurde vom VfGH offiziell angenommen

„11.139 Unterstützer sind ein starkes Zeichen - auch an die Politik", meinte Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. Es sei schön, dass ein Bewusstsein für die Grundrechte aller Bürger in Österreich entsteht. „Wir wollen den Verfassungsgerichtshof dadurch allerdings nicht unter Druck setzen, sondern damit nur aufzeigen, dass es viele sind, die sich gegen den Eingriff in die Grundrechte aussprechen", sagte Steinhauser.

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Tags: Österreich, Vorratsdatenspeicherung, Galerien, Verfassungsklage


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