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Warnung

Anonymous kapert FPÖ-Webseite

Anonymous hat wieder einmal zugeschlagen: Am Sonntag Abend wurde die Webseite der FPÖ gekapert und eine eigene Nachricht auf der Webseite der Partei platziert. Um knapp 20 Uhr verkündete Anonymous mit einem Tweet seinen Erfolg. In der Nachricht warnt Anonymous vor dem EU-Forschungsprojekt INDECT, das von einigen Datenschutzorganisationen scharf kritisiert wird. Mit den simplen Worten "INDECT OASCH!" brachte das Hackerkollektiv seine Meinung deutlich auf den Punkt und verweist unter anderem auf die eigene Infoseite bist-du-terrorist.at. Mittlerweile (21 Uhr) wurde die Seite vom Netz genommen, eine Kopie der Nachricht findet sich auf einen von Anonymous geposteten Mirror.

Forschungsprojekt
Mit INDECT soll ein intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung entwickelt werden. Bis auf eine erfolgreiche Erkennung von Autokennzeichnen dürfte das Projekt bisher allerdings kein allzu großer Erfolg sein, wie eine kurze Übersicht aus dem November 2011 zeigt. Das Gefährliche an INDECT ist allerdings nicht, dass das Projekt im Gesamten ein „Erfolg" wird, sondern dass es sich dabei generell um eine Fusion von Technologien und Techniken handelt, die bereits einzeln in die Grundrechte eingreifen – und die in Kombination nur noch brisanter und gefährlicher werden.

Grüße an FPÖ-Abgeordneten
In der Nachricht grüßt die Hackergruppierung auch den freiheitlichen EU-Abgeordneten Franz Obermayr, der in seiner Funktion vor allem gegen INDECT protestierte. Per Twitter lieferte AnonAustria mit Verweis auf eine aktuelle Presseaussendung der FPÖ die Erklärung hierfür. In der Presseaussendung kritisiert Obermayr unter anderem die Online-Ausgabe der Tageszeitung "Der Standard" und wirft ihr vor, "mit der Gruppe Anonymous eine anonyme Hacker-Regelung getroffen [zu haben], um ein FPÖ-Thema unter linke Patronanz zu dirigieren." 

gelang es Anonymous die Seiten der FPÖ zu übernehmen, damals nutzte man die kurzzeitige Aufmerksamkeit noch für einen Hinweis auf die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung.

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