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Stromzähler

Arbeiterkammer fordert Regelung für Smart Meter Opt Out

Bis 2019 müssen 95 Prozent aller heimischen Haushalte mit intelligenten Stromzählern ausgestattet sein. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, das Gerät abzulehnen. Wie das sogenannte Opt Out funktioniert, ist aber bis dato nicht klar geregelt, kritisiert die Arbeiterkammer. Das Wirtschaftsministerium solle per Verordnung für Rechtssicherheit sorgen - bevor der österreichweite Rollout beginnt.

Derzeit werden lediglich im Netzgebiet Oberösterreich laufend Stromzähler getauscht. Aber schon nächstes Jahr wollen die großen Netzbetreiber mit dem flächendeckenden Einbau der "Smart Meter" beginnen. Die neuen Zähler speichern den Stromverbrauch alle 15 Minuten und übermitteln einmal am Tag den Tagesverbrauch an den Stromkonzern.

"Der Wunsch vieler Strom-KundInnen, kein Smart Meter eingebaut zu bekommen, wird aber derzeit von vielen Netzbetreibern mit Verweis auf Rechtsunsicherheit auf die lange Bank geschoben", so die AK am Donnerstag in einer Aussendung. "Nach Meinung von AK, Netzbetreibern und der Regulierungsbehörde E-Control bestünde die Möglichkeit, die Smart Meter zwar einzubauen, aber die von den KundInnen unerwünschten Funktionen abzuschalten." Die Messgeräte könnten so dennoch für die 95-Prozent-Quote angerechnet werden.

Die Arbeiterkammer fordert das Wirtschaftsministerium auf, eine Verordnung zu erlassen, mit der die Ablehnung der neuen Stromzähler klar geregelt wird.

Kein Handlungsbedarf

Das Wirtschaftsministerium sieht aber keinen Handlungsbedarf. "Das Wirtschaftsministerium hält die gesetzlichen Regelungen derzeit für ausreichend", hieß es aus dem Ressort am Donnerstag auf APA-Anfrage. "Die von der AK geschürten Befürchtungen sind übertrieben und gehen an der Realität vorbei." Ganz Europa vollziehe die Umstellung, im digitalen Zeitalter sei es "völlig normal", von analog auf digital umzurüsten. Der Datenschutz sei klar geregelt und gewährleistet. "In jedem Fall sind die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten."

Was den Umgang mit Ablehnungswünschen betrifft, spielt das Wirtschaftsministerium den Ball an die Netzbetreiber zurück. Für den Umstieg auf Smart Meter, der von der EU vorgeschrieben ist, seien in Österreich die Netzbetreiber zuständig. "Inwiefern die Wünsche der Kunden nach einem Opt Out berücksichtigt werden können, müssen daher auch die Netzbetreiber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entscheiden, da sie auch die Eigentümer der Stromzähler sind."

Österreichs Politik will die EU-Vorgaben bei Smart Meter übererfüllen. Laut EU ist nämlich lediglich vorgeschrieben, 80 Prozent der Haushalte bis 2020 umzurüsten. Die Wiener Netze und die niederösterreichische EVN kündigten im Mai an, sich nur an die EU-Quote halten zu wollen.

Ablehnung unter 1 Prozent

Energie-Control-Vorstand Walter Boltz zerstreut Datenschutzbedenken im Zusammenhang mit den neuen „intelligenten Stromzählern“ (Smart Meter) und rechnet nur mit ganz wenigen Ablehnungen der Geräte durch Verbraucher. Bei den bisher installierten 250.000 Smart Meter sei die Ablehnungsquote weit unter einem Prozent gelegen, bei einem Viertel oder Achtel Prozent, so Boltz.

Die Datenschutz-Bedenken der Arbeiterkammer (AK) kann Boltz nicht nachvollziehen und sieht auch keinen - wie von der AK - geforderten zusätzlichen Regelungsbedarf durch eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums. Niemand müsse sich vor einem Ausspähen seiner Verbrauchsgewohnheiten fürchten. „Alle diese Datenschutz-Panik beruht auf sekundengenauen Ablesungen, die sind aber technisch gar nicht vorgesehen“, meint Boltz: „So lässt sich maximal sagen, ob jemand zu Hause ist oder nicht.“ Ob jemand dann gerade bügelt, Wäsche wäscht, fernsieht oder kocht, lasse sich durch Viertelstunden-Intervalle nicht feststellen.

In den Wochen vor der Installierung eines neuen Geräts, das früher oder später jeder bekommen wird, müsse sich der Kunde entweder für die turnusmäßig geplante viertelstündige Ablesung entscheiden oder für ein Ein-Tages-Intervall. Wer jedoch sowohl die viertelstündliche Verbrauchsfeststellung als auch die tägliche Übertragung an die Netzgesellschaft deaktivieren lasse, werde als „Opt Out“ vom nationalen Smart-Meter-Quoten-Erfordernis - laut EU 80 Prozent bis 2020 - abgezogen.

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