© Thomas Prenner

Urheberrechtsdelikte

"Auch in Österreich werden Filesharer verklagt"

"Die Verwertungsgesellschaften gehen nicht nur in Deutschland und den

, sondern auch in Österreich beinhart gegen Tauschbörsennutzer vor. Sie bringen Straf- und Zivilanzeigen ein und fahren alle Rechtswege, um sich dann zu vergleichen", erzählt Burgstaller, der an der FH Hagenberg IT-Recht lehrt undin einer Linzer Kanzlei als Rechtsanwalt arbeitet, der futurezone am Rande der Konferenz"IT-Sicherheit am Donaustrand"in Linz. "Die Vorgehensweise ist dabei immer dieselbe: Der Anschlussinhaber wird geklagt und es gibt eine Strafanzeige, die als Druckmittel verwendet wird, um an Schadensersatzzahlungen zu kommen", sagt Burgstaller.

Maximilian Schubert, Generalsekretär der Internet Service Provider Austria (ISPA), zeigt sich angesichts dieser Vorgehensweise überrascht: "Es gibt praktisch keinen legalen Weg, wie Urheber über dynamische IP-Adressen ausforscht werden können. Die Vorraussetzung für so eine Ausforschung ist eine Anordnung eines Staatsanwaltes. Ein Staatsanwalt darf jedoch erst dann aktiv werden, wenn der Name des Anschlussinhabers bereits bekannt ist." Das bestätigt auch Andreas Manak, Rechtsanwalt und Generalsekretär des Vereins für Antipiraterie (VAP): "Wir können in Österreich keine Täter über dynamische IP-Adressen ausforschen, da uns als Privatankläger gesetzmäßig keine Auskunft erteilt wird." Burgstaller meint dazu: "Da es durch unterschiedliche OGH-Urteile in der Vergangenheit lange Zeit Rechtsunsicherheiten gegeben hat, rücken viele Provider die Daten trotzdem raus."

"Wilde Geschichten, um an Daten zu kommen"
Thomas Pfeiffer, Verantwortlicher für Informationssicherheit bei der Linz AG Internet Service Provider, bestätigt gegenüber der futurezone, dass es immer wieder Anfragen zur Beauskunftung von Urheberrechtsdelikten gebe. Diese würden jedoch bei der Linz AG klar zurückzuweisen. "Es gibt immer wieder wilde Geschichten, wie falsche Exekutivbeamte versuchen, mit Androhungen an Daten zu kommen", so Pfeiffer. Auch Schubert von der ISPA erzählt, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen Druck gemacht wurde, um an Daten zu gelangen. "Wir machen den Providern allerdings immer wieder klar, dass sie dem Druck nicht nachgeben dürfen, auch wenn es heißt: `Alle anderen machen es auch so`."

Der Linzer Rechtsanwalt war in den vergangenen drei Jahren mit rund 20 Fällen rund um Tauschbörsennutzer konfrontiert. An die Provider, die dabei im Spiel waren, kann er sich allerdings nicht mehr erinnern. In der Regel würde bei Musik-Files eine Schadensersatzforderung von 0,99 Cent pro Song, orientiert an den iTunes-Preisen, plus die Verfahrenskosten gefordert, erklärt Burgstaller. Den Rechtsanwalt stört an der Praxis vor allem eines: "Es trifft die Falschen. Da kommt die Mutter von einem 13-Jährigen zu mir, weil ihr Sohn über ihren Internet-Anschluss Files runter- und hochgeladen hat. Diese Kinder sind keine Kriminellen, auch wenn Unwissenheit nicht vor einer Strafe schützt. Man schießt mit Kanonen auf Spatzen und setzt Strafverfahren für etwas ein, das im gesellschaftlichen Leben eine untergeordnete Rolle spielt."

Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsdelikte?
Burgstaller befürchtet, dass künftig auch die auch die auf Vorrat gespeicherten Daten dazu verwendet werden dürfen, um Tauschbörsennutzer anzuklagen - und zwar deshalb, weil Ankläger die Nutzung als "gewerblich" einstufen könnten und dieses Delikt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht ist. Im Strafgesetzbuch (§ 70) wird eine gewerbsmäßige Handlung, durch die Absicht begründet, "sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufenden Einnahme zu verschaffen". "Das könnte man als Ankläger mit guten Gründen vertreten. Schließlich stellt man beim Filesharing den Song immer auch automatisch als Upload zur Verfügung", meint Burgstaller.

Laut §91 Urheberrechtsgesetz handelt es sich auch bei gewerblichen Delikten derzeit um ein Privatanklageverfahren, bei der Staatsanwälte nur dann tätig werden dürfen, wenn man den Namen des potentiellen Täters bereits kennt. Im Zuge einer Urheberrechtsnovelle wird im Justizministerium allerdings gerade darüber verhandelt, ob Vorratsdaten für die Verfolgung von derartigen Urheberrechtsdelikten zur Beauskunftung verwendet werden dürfen.

"Wollen keine Schulhofkriminalisierung"
"Wir binden umfassend alle Betroffenen ein und haben verschiedene Gesprächsrunden gestartet", heißt es dazu auf futurezone-Anfrage aus dem Justizministerium. Neben einer "besseren Rechtsdurchsetzung" sei man auch in Diskussion darüber, wie man künftig den Auskunftsanspruch der Provider gestalten soll, heißt es. Allerdings wolle man keinesfalls eine "Schulhofkriminalisierung".

Neben weiteren"Betroffenen" sitzen unter anderem Manak vom VAP und Schubert von der ISPA bei den Verhandlungensrunden an einem Tisch. Während sich Schubert über den Inhalt der Verhandlungen sehr zurückhaltend gibt, prescht Manak bereits mit inhaltlichen Auszügen vor: "Urheberrechtsverletzungen im Internet sollen wieder verfolgt werden dürfen", so Manak. Bisher habe man absichtlich kein Verfahren angestrebt, um herauszufinden, ob man bei einer gewerblichen Urheberrechtsverletzung auf Vorratsdaten zurückgreifen kann oder nicht, erzählt der VAP-Generalsekretär. Stattdessen wolle man nun eben auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes warten.

"Nicht von der EU-Richtlinie gedeckt"
Schubert von der ISPA bestätigt, dass man sich in derartigen Diskussionen zur Rechtsdurchsetzung und zum Auskunftsanspruch für Provider befinde, sieht darin aber keine ausgemachte Sache: "Das ist die Ansicht von Herrn Dr. Manak. Wir fordern ganz klar einen Richtervorbehalt, denn wir wollen Rechtssicherheit. Die Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu verwenden, ist außerdem nicht von der EU-Richtlinie gedeckt."

Auch Burgstaller kritisiert: "Die Vorratsdatenspeicherung ist kein geeignetes Mittel, um gegen Delikte vorzugehen, die Jugendlichen oft in Unkenntnis der Sach- und Rechtslage einfach passieren. Das erreicht eine Dimension, die nicht mehr akzeptabel ist", sagt der Hagenberger Professor. Bleibt zu hoffen, dass sich diese Meinung auch bei den Verhandlungen durchsetzen wird. Die Urheberrechtsnovelle soll im Frühjahr 2013 ins Parlament kommen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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