© Gerhard Deutsch, Kurier

AK Vorrat warnt

"Beispiellose Überwachungsbefugnisse für die Finanz"

Die Finanzstrafbehörden wollen, wie die futurezone berichtet hat, ihre Befugnisse ausweiten und unter anderem auch auf Internet-Nutzerdaten zugreifen. Möglich machen soll das eine Gesetzesänderung, die sich hinter dem unverdächtigen Titel 2.Abgabenänderungsgesetz 2014 verbirgt und noch bis Montag zur Begutachtung aufliegt. Nach den Internet-Anbietern und der Datenschutzbehörde meldet sich nun auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zu der Gesetzesvorlage zu Wort. In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme stufen die Datenschützer mehrere Bestimmungen der Novelle als verfassungswidrig ein und sehen das Grundrecht auf Datenschutz verletzt. "Mit einem unscheinbaren Abänderungsgesetz sollen die Finanzbehörden beispiellose Überwachungsbefugnisse bekommen", heißt es in einer Aussendung des AK Vorrat.

Durch die Gesetzesvorlage, die neben dem Abfragen von Internet-Verbindungsdaten auch den Zugriff der Finanzstrafbehörden auf das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem (Ekis) und auf Ermittlungsakten vorsieht, würden der Finanz Zugriffsmöglichkeiten ähnlich den sicherheitspolizeilichen Befugnissen eingeräumt, teilweise jedoch mit niedrigeren Zugriffshürden und ohne jede Prüfung der Verhältnismäßigkeit, kritisiert der AK Vorrat. Der in der Gesetzesnovelle vorgesehene pauschale Zugriff der Finanzbehörden auf sensible Daten genüge den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes nicht.

IP-Adressen im Visier der Finanz

Der AK Vorrat sieht besonders die neue Möglichkeit für die Finanzstrafbehörde, Personen hinter IP-Adressen abzufragen, kritisch. Konkret sollen Internet-Anbieter verpflichtet werden, der Finanz Auskunft Finanz über Name und Anschrift eines Benutzers, dem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse zugewiesen war, sowie IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht zu erteilen. der Damit kann etwa festgestellt werden, welche Inhalte von Verdächtigen im Internet aufgerufen oder verbreitet wurden.

„Keine unabhängige Kontrolle“

In dem Gesetzentwurf fehle jegliche Einschränkung in Hinblick auf eine gewisse Schwere und Bedeutung der Sache, heißt es in der Stellungnahme des AK Vorrat. Die Finanzstrafbehörden dürften die Daten zwar nur auf Anordnung eines „Spruchsenats“ abfragen, das Organ der Finanzstrafbehörde erfülle jedoch die Voraussetzungen einer unabhängigen Kontrolleinrichtung nicht. Auch Datensicherheitsstandards würden völlig ignoriert.

Ebenso wie der Verband der Internet-Anbieter (ISPA) verweist auch der AK Vorrat darauf, dass IP-Adressen vom Schutz des Kommunikationsgeheimnisses erfasst sind und eine Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden auch im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben werden müsste.

„Nacht- und Nebelaktion“

Thomas Lohninger, Geschäftsführer des AK Vorrat spricht gegenüber der futurezone von einer Nacht- und Nebelaktion des Finanzministeriums: „Wir sehen hier wieder einmal den Versuch der Bundesregierung, Überwachungsbefugnisse in unscheinbaren Gesetzesänderungen zu verstecken.“

Lohninger fühlt sich durch das Vorgehen des Finanzministeriums an eine im Februar 2013 eingebrachte Gesetzesänderung des Verteidigungsministeriums erinnert, mit der die Befugnisse der Militärgeheimdienste ausgeweitet werden sollten. Der Gesetzesentwurf, der den Zugriff der Militärgeheimdienste auf Internet-Verbindungsdaten vorsah, war ebenso wie die Novelle des Finanzministeriums hinter einem unscheinbaren Titel versteckt. Nach Protesten aus der Zivilgesellschaft zog das Verteidigungsministerium die umstrittene Novelle zurück. Lohninger fordert auch bei der Ausweitung der Befugnisse der Finanzbehörden ein Einlenken: „Dieser Gesetzesentwurf darf den Nationalrat nicht erfolgreich passieren.“

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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