„Hass darf keinen Platz haben“: Justizminister Brandstetter
„Hass darf keinen Platz haben“: Justizminister Brandstetter
© KURIER/Franz Gruber

IS-Ermittlungen

Brandstetter fordert Vorratsdatenspeicherung-Neuauflage

Die Bedrohung durch die Terrorgruppe IS hat die österreichische Bundesregierung zum Handeln veranlasst. Im Zuge einer Pressekonferenz präsentierten die ÖVP-Minister Gegenmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Deradikalisierungshotline, 20 neue Mitarbeiter für den Staatsschutz sowie Zusammenarbeit mit den Glaubensvertretern. Für Aufsehen sorgte jedoch ein Vorschlag von Justizminister Brandstetter.

Verhetzung ab zehn Personen

Geht es nach ihm, könnte auch die Vorratsdatenspeicherung wieder auferstehen. Die vom VfGH gekippte Regelung könnte seiner Ansicht nach derart angepasst werden, dass sie nicht mehr so weit wie früher gefasst wird sondern nur noch bei Schwerst-Kriminalität zum Einsatz kommt. Fix in Planung ist, dass bis Mitte Oktober ein Entwurf für eine Ausweitung des Verhetzungstatbestands vorliegt. Dieser soll nicht wie bisher beim Begriff einer „breiten Öffentlichkeit“ (entspricht rund 150 Personen) ansetzen sondern schon, wenn in einem kleineren Kreis, Brandstetter sprach von zehn Personen, gehetzt wird. Zudem überlegt der Justizminister eine leichte Erhöhung der Strafandrohung.

Wichtig für Behörden

Brandstetter hat sich bereits Ende August für eine Nachfolgeregelung der gekippten Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Laut ihm werden Ermittlungen erschwert, wenn die Behörden keinen Zugriff auf derartige Daten hätten. Grüne-Justizsprecher Albert Steinhauser lehnt eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wehement ab. Für nicht nötig hält Brandstetter ein Sondergesetz für ein Verbot der Terrororganisation IS. Denn durch die österreichischen Anti-Terror-Gesetze sei diese aufgrund ihrer Handlungen ohnehin verboten.

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