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Deutschland

Bundestag stimmt über Leistungsschutzrecht ab

Der Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht steht für eine Debatte mit anschließender Abstimmung auf der Tagesordnung des deutschen Bundestags für Freitag. Vertreter von Suchmaschinenriese Google wandten sich am Montag bei einer Unterausschusssitzung im Bundestag vehement gegen das Gesetz. Googles Suchalgorithmus könne nicht zweifelsfrei zwischen Webseiten von Verlagen und anderen Internetangeboten unterscheiden, sagte Arnd Haller von Google Deutschland. „Das kann ein Robot nicht verstehen“, betonte Haller. Man könne die im Gesetz geforderte Lösung nicht implementieren.

Verfassungsrechtliche Bedenken
Der Gesetzentwurf ist auch in der Koalition selbst umstritten. Der CDU-Rechtsexperte Siegfried Kauder meldete vergangene Woche

an und forderte weitere Beratungen. Die Presseverlage fordern ein solches Gesetz zum Schutz gegen die Verwendung ihrer Inhalte im Internet.

Der Rechtsexperte Gerald Spindler erklärte am Montag, er halte das Gesetz überflüssig. „Wir haben schon genug symbolische Gesetze“, sagte der Juraprofessor an der Göttinger Universität im Vorfeld des „Forums Justiz“ in Erfurt. Die Leistungsrechte der Verlage seien bereits weitgehend vom Datenbankrecht gesichert.

Das Leistungsschutzrecht zielt auf Suchmaschinenanbieter und Ersteller von kommerziellen Nachrichtensammlungen ab, nicht auf die Betreiber privater Websites. Die Verbände begründen ihre Forderungen nach einem Leistungsschutzrecht damit, dass Nachrichtenaggregatoren wie Google und andere Anbieter große Geschäfte machen, während sie quasi leer ausgingen. Eine Einigung mit Google nach dem Vorbild von Lösungen in

und
wurde von den Verlegern abgelehnt.  Auch österreichische Zeitungsverleger fordern ein solches Leistungsschutzrecht

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