Durch Android sind Google und Samsung eng verbunden.
Durch Android sind Google und Samsung eng verbunden.
© Reuters/ALBERT GEA

Vorwurf

Datenschützer: Datenschutzverletzung bei Android-Phones

Google müsse hier „rasch für vollständige Aufklärung“ sorgen, sagte der ehemalige deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte und Vorsitzende der Europäischen Akademie für die Informationsfreiheit und den Datenschutz (EAID), dem Blog „mobilsicher.de“. Laut der Datenschutzerklärung des Unternehmens erfasst Google auf den Smartphones unter anderem die eigene Telefonnummer, die der Anrufer sowie Datum und Uhrzeit von Anrufen sowie deren Dauer.

Schaar betonte, die meisten Nutzer rechneten nicht damit, dass alle ihre Daten und die Daten Ihrer Gesprächspartner von Google verwendet werden. „Schon mangels Klarheit würde die Formulierung eine generelle Übermittlung der Daten nicht rechtfertigen.“ Zum anderen könne auch nicht von Freiwilligkeit ausgegangen werden, „denn die Alternative wäre ja, dass man sein Telefon nicht zum Telefonieren nutzen kann, wenn man nicht einverstanden ist, dass diese Daten bei Google landen.“

"Könnte Straftat vorliegen"

„Wenn Google tatsächlich sämtliche Verkehrsdaten, die beim Telefonieren anfallen, sammeln und verwenden sollte, dann würde dies gegen die Datenschutzvorschriften verstoßen. Es könnte sogar eine Straftat vorliegen“, sagte Schaar in dem Interview weiter. Google müsse klarstellen, welche Daten für welchen Zweck aus dem Smartphone übertragen, für welchen Zeitraum und wo sie gespeichert werden sowie wie sie genutzt werden. „Nur so kann das Unternehmen dem Vorwurf begegnen, erneut einen enormen Vertrauensbruch zu begehen.“

Google betont stets, dass das Unternehmen erfasste Daten verwendet, um seine Dienste oder in diesem Fall das Betriebssystem verbessern zu können. Eine aktuelle Stellungnahme zur Kritik von Schaar gab es zunächst nicht.

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