Kontrolle

Datenschutzrat: Kritik an Vorratsdaten

Die Aufgabe der Arbeitsgruppe werde es sein, eine endgültige Stellungnahme zu der von der Regierung beschlossenen Umsetzung zu erarbeiten, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Der beim Kanzleramt angesiedelte Datenschutzrat lehnt die Vorratsdatenspeicherung zwar weiterhin ab, die Empfehlungen des Gremiums sind allerdings nicht bindend.

Die endgültige Stellungnahme werde erstmals neben den Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) auch jene in der Strafprozessordnung (StPO) und im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) betreffen, so Johann Maier (SPÖ), Vorsitzender des Datenschutzrates.

"Grundrechtseingriff"

An der schon oft geäußerten Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ändert sich nichts: Es werde in Grundrechte eingegriffen, die vorgesehenen Regelungen seien nicht verhältnismäßig. Auch mit der vorgesehenen Minimalumsetzung lasse sich diese Problematik nicht beheben, sondern nur „abmildern“. Maier hofft nun auf Einstimmigkeit im Datenschutzrat und eventuelle Änderungen der Regierung.

Die Einigung zwischen SPÖ und ÖVP zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass sämtlich Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern verdachtsunabhängig ein halbes Jahr lang gespeichert werden sollen. Datenzugriff soll es - mit Ausnahmen - nur bei Straftaten, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht sind, und nach richterlichem Beschluss geben.

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