Leistungsschutzrecht

Deutschen Verlagen droht Rückschlag im Streit mit Google

Zum einen kündigte der Suchmaschinenbetreiber am Mittwoch an, die Veröffentlichung von Texten der Pressehäuser im Internet bereits ab Donnerstag nur noch eingeschränkt darzustellen. Damit ließ der US-Konzern die Verlage und deren Verwertungsgesellschaft VG Media abblitzen, die zuvor um einen Aufschub der Umstellung gebeten hatten.

Zum anderen machteBundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt den Verlagen wenig Hoffnung, dass die Wettbewerbshüter kartellrechtlich in den Streit eingreifen werden. Die Forderung, dass Google Textpassagen in bestimmter Länge anzeigen und dafür bezahlen müsse, lasse sich aus den Gesetzen kaum ableiten, sagte Mundt auf einer Medienkonferenz in München. „Diesen Zusammenhang können wir eigentlich nicht erkennen.“

Google und die Verlage streiten sich um das sogenannte Leistungsschutzrecht, wonach seit 2013 Suchmaschinen Pressetexte in ihren Ergebnislisten faktisch nur noch bei geringem Umfang kostenlos darstellen dürfen. Die VG Media, in der sich Verlage wie Axel Springer und Burda zusammengeschlossen haben, hat den US-Konzern verklagt und fordert von Google Geld für die Verwertung „verlegerischer Leistung“.

Eingeschränkte Darstellung

Der Internetriese lehnt dies ab und will nun wegen der juristischen Auseinandersetzung seine Darstellung bei Suchanfragen einschränken. „Vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage sowie des von der VG Media angestrengten Verfahrens müssen wir unsere Dienste jetzt anpassen, um die juristischen Risiken zu minimieren“, sagte ein Google-Sprecher.

Künftig will der Konzern nur noch Überschriften und Links in seinen Ergebnislisten anzeigen, aber nicht mehr kleinere Textausschnitte und dazugehörige Bilder. Dies dürfte dazu führen, dass über die Google-Suche weniger Nutzer auf die Webseiten der Verlage weitergeleitet werden und den Pressehäusern damit Einbußen beim Werbeumsatz bevorstehen.

Kartellamt zurückhaltend

Beide Konfliktparteien dringen auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts. Während der US-Konzern von der Behörde einen offiziellen Beschluss fordert, nicht einzugreifen, verlangt die VG Media genau das Gegenteil. Die Verwertungsgesellschaft hält eine Einschränkung bei der Textanzeige für einen Missbrauch von Googles Marktmarkt und sieht die Kartellwächter am Zug.

Das Kartellamt gibt sich allerdings zurückhaltend. Denn im Kern der Debatte gehe es auch um die Reichweite des Leistungsschutzrechts, sagte Behörden-Chef Mund und bekräftigte damit Äußerungen aus einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters von Anfang Oktober. Nun ergänzte er ebenfalls auf Reuters-Anfrage, für die von Google verlangte offizielle Klärung der Streitfragen werde sich die Behörde Zeit für eine gründliche Prüfung nehmen. „Wir machen das so schnell wie möglich. Aber es muss ja eine fundierte Entscheidung sein.“ Man werde eine Stellungnahme der VG Media abwarten und mit Google und anderen Marktteilnehmern sprechen. Einen Zeitplan nannte Mundt nicht.

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