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Urteil

Deutsches Gericht: Werbeblocker sind zulässig

Hintergrund ist, dass der Verlag seine Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen eine Entscheidung des örtlichen Landgerichts zurücknahm, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. „Der Nutzer kann nun eigenständig entscheiden, ob er Werbung sehen möchte oder nicht“, sagte Rechtsanwalt Niklas Haberkamm, der die Entwickler der Software „Blockr“ vertritt. Das Medienhaus war gegen sie vor dem Landgericht Stuttgart gescheitert.

Die Software kostet laut Gericht 99 Cent und war Ende 2015 mehr als 42 000 Mal heruntergeladen worden. Dagegen ging Springer vor. Das Unternehmen finanziert das Online-Angebot der Tageszeitung „Welt“ vor allem aus Werbeerlösen. Die Adblocker griffen massiv und aus Sicht des Verlags mit rechtswidrigen Angeboten in das Geschäftsmodell ein, da sie einen relevanten Anteil der Werbung blockierten und damit die Anzeigenerlöse minderten. Am 24. Juni wird vor dem Oberlandesgericht Köln auch eine Entscheidung zum Thema Werbeblocker erwartet.

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