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Deutschland: BGH prüft Einbetten von Internet-Videos

Ob das Einbetten eines fremden Videos auf der eigenen Webseite eine Urheberrechtsverletzung darstellt, prüft seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). In der Verhandlung zeichnete sich ab, dass sich der Rechtsstreit möglicherweise länger hinziehen kann. So erwägt der BGH unter anderem, das Verfahren erst einmal auszusetzen um eine europäische Gerichtsentscheidung abzuwarten. Auch nach der Verhandlung stand nicht fest, wann der BGH seine Entscheidung darüber bekanntgibt.

Klage eines Wasserfilter-Herstellers

Den Richtern liegt die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter herstellt. Die Firma produzierte ein Video zum Thema Wasserverschmutzung. Zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten bauten den Film, der mittlerweile auf YouTube zu finden war, auf ihrer eigenen Webseite ein.

Der BGH hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Der entschied, dass das Einbetten unter Umständen nicht das Urheberrecht verletzt. Dabei werden Videos, Fotos oder Textnachrichten in eine Webseite „eingebaut“. Sie können dann direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von der Webseite, auf der diese Inhalte hochgeladen wurden.

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