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Open Data

Deutschland gibt Daten der öffentlichen Hand frei

Daten öffentlicher Stellen in Deutschland können künftig von Bürgern, Journalisten, Unternehmen und Organisationen ohne eine spezielle Genehmigung genutzt werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der Opposition eine entsprechende Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) aus dem Jahr 2006. Die Regierungskoalition setzte damit die EU-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors um. In Österreich wurde auf Basis der EU-Richtlinie bereits ein entsprechender Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der derzeit in Begutachtung ist. Dieser soll am 18. Juli in Kraft treten.

Opposition sieht "digitalen Stillstand"

Öffentliche Stellen sollen demnach geeignete Daten, die bislang nur auf Papier oder in schwer auswertbaren PDF-Dokumenten veröffentlicht wurden, künftig in „maschinenlesbaren, offenen Formaten“ bereitstellen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Brigitte Zypries (SPD), sagte, die neue Regelung erleichterte damit die Nutzung staatlicher Informationen. Aus der Verwendung von öffentlich erhobenen Daten wie Satellitenbildern könnten neue Geschäftsmodelle in der Wirtschaft entstehen. Außerdem werde die Regelung auf staatliche Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet.

Herbert Behrens (Linke) unterstützte für die Opposition im Prinzip das Vorhaben, hielt der Bundesregierung aber vor, „keinen Schritt über die EU-Richtlinie“ hinauszugehen. „Das ist nur digitaler Stillstand.“

Noch am Anfang

Hansjörg Durz (CSU) sagte, im besten Fall würden die Behörden die Daten eigenständig auf dem Open-Data-Portal GovData einstellen. Die Plattform soll Nutzern dabei helfen, staatliche Informationen leichter aufzufinden. Deutschland stehe aber bei „Open Data“ noch am Anfang. Sein Fraktionskollege Andreas G. Lämmel (CDU) warnte davor, mit überzogenen Gebühren den Staatsetat füllen zu wollen. Die Daten seien bereits aus Steuermitteln finanziert worden, daher dürften maximal kleinere Schutzgebühren erhoben werden.

Ähnlich wie die Opposition kritisierte der Verein Open Knowledge Foundation Deutschland, mit dem Gesetz beschränke sich die Bundesregierung „auf das absolute Minimum der EU-Richtlinie“. Deutschland werde im internationalen Vergleich bei den Themen offenes und transparentes Verwaltungs- und Regierungshandeln weiter zurückfallen. „Die Bundesregierung vertut eine weitere Chance, endlich die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und Nachnutzung offener Daten zu schaffen um im internationalen Vergleich endlich aufzuholen.“

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