In Deutschland rechnet man nicht mit einer raschen Neuregelung in punkto Vorratsdatenspeicherung
In Deutschland rechnet man nicht mit einer raschen Neuregelung in punkto Vorratsdatenspeicherung
© APA/Techt

Deutschland: Keine schnelle Lösung bei Vorratsdaten

Deutschland: Keine schnelle Lösung bei Vorratsdaten

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung wird es in Deutschland keine schnelle Neuregelung geben. Dies wurde am Donnerstag nach einem Treffen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit den Innenministern der SPD-geführten Länder deutlich. De Maizière will zunächst im Juni bei einem Treffen mit den Justiz- und Innenministern der anderen EU-Staaten über die Konsequenzen aus dem Urteil sprechen.

Zudem müsse die Neuaufstellung der EU-Kommission abgewartet werden. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte, das Urteil biete die Chance, über das Thema „in Ruhe zu diskutieren“.

In Österreich gehen Juristen jedenfalls davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung fallen wird. Die Entscheidung dazu soll hier im Herbst fallen. „Aus juristischer Sicht muss Paragraf 102 im Telekommunikationsgesetz fallen. Das bedeutet das Aus für die Vorratsdatenspeicherung“, so Christoph Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien.

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