In Deutschand soll es kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.
In Deutschand soll es kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.
© Joerg Sarbach, AP

Deutschland will kein neues Gesetz für Vorratsdaten

Deutschland will kein neues Gesetz für Vorratsdaten

Die schwarz-rote Koalition in Deutschland will nach einem Bericht des „Spiegels“ in dieser Legislaturperiode auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verzichten. Der Europäische Gerichtshof hatte das bisher geltende EU-Gesetz verworfen.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und die Spitze der SPD-Fraktion verabredeten dem Bericht zufolge, dass die Koalition nur dann erneut aktiv wird, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegt. Eine Neuregelung in Deutschland wäre in der laufenden Wahlperiode folglich unwahrscheinlich. Kauder wollte den Bericht am Sonntag nicht kommentieren, wie eine Sprecherin mitteilte.

Absage an neues Gesetz

Laut „Spiegel“ dürfte eine neue EU-Richtlinie nach Einschätzung der Union frühestens im Herbst 2016, wahrscheinlich eher im Frühjahr 2017 verabschiedet werden. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe kein Interesse, das heikle Thema vor der nächsten Bundestagswahl noch einmal anzufassen, hieß es unter Berufung auf Koalitionskreise. Bereits nach dem Urteil hatte Maas gesagt: „Es gibt keine Richtlinie mehr, die wir umsetzen müssen.“ CSU-Chef Horst Seehofer sagte: „Wenn das Bundesverfassungsgericht und der EuGH solche Bedenken haben, ist jetzt nicht die Zeit für einen Gesetzgebungssprint.“

Unterschiedliche Auffassungen

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) forderte hingegen einen Gesetzentwurf. „Bei der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung passiert mir nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs viel zu wenig“, sagte Beuth der „Welt“. „Wir brauchen jetzt in Deutschland schnell ein verfassungsgemäßes Gesetz.“ Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte deutlich gemacht, dass er auf eine kluge, verfassungskonforme Regelung setzt. In der „Passauer Neuen Presse“ (Samstag) blieb er hinsichtlich der Aussichten vage: „Wir werden gemeinsam Konsequenzen des Urteils diskutieren und eine mehrheitsfähige Lösung finden.“

In Österreich fällt Speicherung

In Österreich gehen Juristen davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung fallen wird. Die Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) dazu soll hier im Herbst fallen. „Aus juristischer Sicht muss Paragraf 102 im Telekommunikationsgesetz fallen. Das bedeutet das Aus für die Vorratsdatenspeicherung“, so Christoph Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien.

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