Vor der eigentlichen Einführung Ende 2015 wird ELGA noch ausgiebig getestet. Unter anderem sind auch simulierte Hacker-Attacken geplant.
Vor der eigentlichen Einführung Ende 2015 wird ELGA noch ausgiebig getestet. Unter anderem sind auch simulierte Hacker-Attacken geplant.
© APA/HELMUT FOHRINGER

Österreich

ELGA beschäftigt schon vor dem Start die Gerichte

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) startet zwar erst am 9. Dezember. Aber sie beschäftigt bereits den Verfassungsgerichtshof (VfGH). In der morgen, Donnerstag, beginnenden Session (bis 11. Dezember) steht ein Antrag eines Arztes gegen das ELGA-Gesetz auf der Tagesordnung. Weiters am Programm: das Innsbrucker Alkoholverbot.

"Unnötig schwere Abmeldung"

Die Ärztekammer stand dem ELGA-Projekt von Anfang an skeptisch gegenüber. Ein Innsbrucker Arzt nimmt nun eine vom Bundesverwaltungsgericht verwehrte Abmeldung zum Aufhänger für eine Beschwerde beim VfGH. Seine Abmeldung wurde nicht angenommen, weil das Gesetz dafür einen amtlichen Lichtbildausweis vorschreibt, der Arzt aber angab, keinen Pass zu besitzen und nur die Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises beilegte. Damit sei die Abmeldung "unnötig erschwert", argumentiert der Arzt und äußert in Sachen Datenschutz oder Recht auf Privatsphäre auch Bedenken gegen das ELGA-System an sich.

Das im Sommer 2014 u.a. auf die Maria Theresienstraße ausgeweitete Alkoholverbot in der Innsbrucker Innenstadt haben Betroffene vor den VfGH getragen. Sie wurden vom Landesverwaltungsgericht Tirol bestraft, weil sie in der Verbotszone "gemeinsam Alkohol in Form von Wein" konsumiert hätten. Die Beschwerdeführer geben an, sie hätten durch das "Heben des Glases Wein" gegen die Verordnung protestieren wollen - und sie beantragen die Aufhebung des Verbots, weil es gesetzwidrig sei.

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