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Gesundheitsakte

ELGA laut Gutachten verfassungswidrig

Bei der „Opt-out"-Lösung haben Patienten die Möglichkeit, auf sehr komplizierte Art und Weise aus dem System hinauszuoptieren, wenn sie ihre sensiblen Gesundheitsdaten nicht verwendet haben möchten. Der Verfassungsexperte und Datenschutz-Spezialist stellt jedoch in seinem Gutachten fest, dass Patienten ausdrücklich einer Teilnahme an ELGA zustimmen müssten („Opt-in"), damit eine Verfassungskonformität gegeben ist.

Vage Formulierungen
Weiters bemängelt Jahnel die sehr vagen Formulierungen im Gesetzestext betreffend heikler Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel psychische Erkrankungen, HIV oder Schwangerschaftsabbrüche, die Patienten im ELGA-System nicht bekannt geben wollen. Zudem wird im Gutachten kritisch erwähnt, dass Ärzte kaum überprüfen könnten, ob die Identität von Patienten und E-Card-Inhabern dieselbe sei.

Für die Vizepräsidentin der Ärztekammer für Wien, Eva Raunig, kommt das Ergebnis des Rechtsgutachtens „wenig überraschend". Auch in einem weiteren unabhängigen Gutachten von Heinz Mayer, Verfassungsjurist der Universität Wien, werden massive verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. „Beide Gutachten bestätigen einmal mehr die Bedenken bezüglich der Einführung von ELGA", so die Vizepräsidentin.

Ende 2013 geht es los
Spätestens Ende 2013, Anfang 2014 sollen alle Patienten Zugang zu ELGA (und zur Widerspruchsstelle) haben, ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken (im Rahmen der E-Medikation) und ab 2017 die Privatkrankenanstalten. 2022 folgen die mit Respektabstand die Zahnärzte. Die Daten bleiben dezentral gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.

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