Google-Suche

EU-Datenschützer fordern weltweites "Recht auf Vergessen"

Die Artikel29-Gruppe in der EU verständigte sich am Mittwoch auf Richtlinien, wonach Suchmaschinenbetreiber wie Google oder die Microsoft -Sparte Bing die Löschung von Inhalten auch auf Webseiten mit der Endung .com anwenden sollen. Bislang gilt dieses Recht nur für Europa. Das Auslisten von Suchergebnissen auf EU-Domains wie Google.de oder Google.fr sei dazu nicht ausreichend, heißt es in einer Pressemitteilung. "In jedem Fall muss sich das Auslisten auf alle relevanten .com-Domains erstrecken", schrieben die Datenschützer.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai entschieden, dass Google unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit persönlichen Daten aus der Liste der Suchergebnisse löschen muss. Die EU-Richter stärkten damit das „Recht auf Vergessen“. Die Regeln gelten aber nur auf den europäischen Google-Versionen. Ein Google-Sprecher sagte, der Konzern wolle die Richtlinien genau prüfen, sobald sie ihm vorlägen. Mit der Veröffentlichung der Vorgaben wird für Donnerstag oder Freitag gerechnet.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare