Kritik

EU-Datenschutzbeauftragter kritisiert Reformen

Kritik vom Fachmann: Der Europäische Datenschutzbeauftragte moniert die Pläne der EU-Kommission zum Datenschutz als lückenhaft. „Die vorgeschlagenen Regeln für den Datenschutz im Strafverfolgungsbereich sind unannehmbar schwach“, sagte Peter Hustinx am Mittwoch in Brüssel. Europas oberster Datenschützer veröffentlichte eine Stellungnahme zu den im Jänner vorgestellten Plänen der EU-Kommission.

"Riesiger Schritt" sei zu wenig
Hustinx spricht zwar von einem „riesigen Schritt voran für das Recht auf den Datenschutz in Europa“. Die Pläne der EU-Kommission enthielten aber zu viele Ausnahmen. So blieben die Vorgaben für Polizei- oder Justizbehörden zu vage: Wenn sie „im öffentlichen Interesse“ handeln, haben Behörden weiterreichende Befugnisse als Privatunternehmen. Für die EU-Institutionen selbst sollen die Vorschläge der EU-Kommission nicht gelten - eine unzulässige Ausnahme, meint Hustinx.

Unsicherheiten gebe es auch bei den Folgen für bereits bestehende oder noch geplante internationale Verträge. „Die ist eine Schwachstelle. Es ist nicht klar, was die Auswirkungen sein werden“, sagte Hustinx. Die EU hat eine Reihe von Abkommen mit Staaten wie Kanada, Australien oder den USA zur Übermittlung persönlicher Informationen.

Umstrittenes "Recht auf Vergessen"
EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatte die Pläne am 25. Jänner vorgestellt. Vorgesehen sind unter anderem ein „Recht auf Vergessen“ im Internet, mehr Rechte an den eigenen Daten und strenge Auflagen für Unternehmen bis hin zu Strafzahlungen - allesamt Vorkehrungen, die Hustinx begrüßt. Die Vorschläge benötigen die Zustimmung von Europaparlament und EU-Ländern.

Mehr zum Thema

  • EU-Datenschützer kritisiert Vorratsdaten
  • EU-Datenschützer gegen Facebook Gesichts-Scan
  • "Vorratsdatenspeicherung gescheitert"
  • EU: Reding bekräftigt einheitlichen Datenschutz

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare