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Vorratsdaten

EU entscheidet über die Speicherung von Fluggastdaten

Am Dienstag wird im EU-Parlament darüber entscheiden, ob das strittige PNR-Fluggastdatenabkommen mit Kanada am EuGH behandelt werden muss. Dies könnte ein erster Schritt sein, die entsprechende Vereinbarung zu kippen, wie es etwa schon bei der Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten geschehen ist.

Bis zu 60 Einzelinformationen werden im Rahmen des PNR-Abkommens bei jedem einzelnen Flug pro Passagier gespeichert, darunter Sitzplatzinformationen, Essenswünsche und Kreditkartendaten. Fünf Jahre soll Kanada die Daten speichern dürfen.

Kritik

Der AK Vorrat kritisiert das Abkommen und fordert in einer Aussendung Transparenz bei der entsprechenden Abstimmung. Der Arbeitskreis ruft außerdem dazu auf, die österreichischen EU-Abgeordneten diesbezüglich zu kontaktieren.

Befürchtet wird außerdem, dass die EU demnächst ihre eigene Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten einführen will. Mit der EU-PNR-Richtlinie sollen sämtliche Daten von Flügen aus und in die EU für fünf Jahre lang gespeichert werden.

Laut AK Vorrat gibt es bislang jedoch keinen Beweis oder eine nachvollziehbare Studie für den Nutzen der Totalüberwachung aller Flugreisenden. In Europa wurde zuletzt auch immer wieder der IS-Terror als Argument für eine umfassende Speicherung herangezogen.

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