Grenzenloses Europa
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Rückzieher

EU: Geoblocking für Serien, Musik und Filme soll bleiben

UPDATE (15:30): Die Vertreter der Mitgliedsstaaten haben dem Vorschlag der Kommission zugestimmt. Der endgültige Entwurf sieht ein zeitlich begrenztes Recht für die Nutzung von Streaming-Diensten aus dem Heimatland bei Auslandsaufenthalten vor. Ein Österreicher auf Urlaub in Spanien soll also auf österreichische Streaming-Angebote zugreifen können, berichtet Reuters. Eine dauerhafte Nutzung von Angeboten aus anderen Ländern ist nicht vorgesehen. Urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Sportübertragungen sind auch von der temporären Lösung ausgeschlossen. Beim Ministerrat am 26. Mai soll die Regelung verabschiedet werden.

Geoblocking, also die geografische Beschränken des Zugangs zu Inhalten im Netz, erlaubt es Produzenten, ihre Inhalte in jedem EU-Land einzeln zu vermarkten. Das ist ein lukratives Geschäft. So lukrativ anscheinend, dass die EU-Kommission ihre Pläne zur Abschaffung dieser Zugangshürden eingemottet hat und für "audiovisuelle Inhalte" jetzt doch Ausnahmeregelungen einführen will. Das geht aus einem geleakten Entwurf für die geplante Neuregelung hervor, wie Torrentfreak schreibt. In früheren Fassungen waren die Ausnahmen noch nicht vorgesehen.

So sagte Andrus Ansip, mitverantwortlich für die Schaffung eines einheitlichen Digitalmarktes in Europa: "Wir wollen die Verschiebbarkeit von Content über die Grenzen hinweg sicherstellen. Menschen, die legal Inhalte wie Filme, Bücher, Fußballmatches oder TV-Serien kaufen, müssen in der Lage sein, diese überall in Europa mit sich zu führen." Die Lobbyisten der Content-Hersteller, die befürchten durch eine Abschaffung von Geoblocking Geld zu verlieren, scheinen ihre Arbeit aber gut gemacht zu haben.

In der jetzt aufgetauchten Fassung werden neben audiovisuellen Inhalten auch Transportangebote, Glücksspiel, Gesundheitsangebote und einige Sozialdienstleistungen von der Geoblocking-Abschaffung ausgenommen. Zu audiovisuellen Inhalten im Speziellen heißt es zudem, dass die "territorial exklusiven" Lizenzen Grund für den Sonderstatus seien. Es wird erwartet, dass die Kommission innerhalb der kommenden Wochen einen endgültigen Vorschlag für die Regulierung von Geoblocking vorlegen wird (siehe Update oben). Inkrafttreten werden die Regeln frühestens 2017. Geoblocking lässt sich durch die Verwendung von VPN (Virtual Private Networks) oder anderer Verschleierungstechniken umgehen.

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