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EU-Innenminister nahmen Richtlinie zu Fluggastdaten an

EU-Innenminister nahmen Richtlinie zu Fluggastdaten an

Die Richtlinie regelt die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von Terrorismus und schwerer Kriminalität.

Die Fluggesellschaften werden verpflichtet, den Behörden der EU-Staaten die Passagierdaten bei Flügen in oder aus der EU zu übermitteln. Flüge innerhalb der EU wollen die EU-Staaten freiwillig erfassen. Dazu haben sich alle EU-Staaten nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel bereit erklärt. Jedes EU-Land muss eine zentrale Stelle einrichten welche die PNR-Daten von den Fluggesellschaften erhalten wird.

Was gespeichert wird

Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, bei allen Flügen aus der und in die EU pro Passagier und Flugbuchung bis zu 60 Einzeldaten für jeweils fünf Jahre in zentralisierten Datenbanken zu speichern.

In einer zentralisierten Datenbank gespeichert werden neben Name, Adresse, Sitzplatz und Flugnummer unter anderem auch Angaben zu den Essenspräferenzen, welche Rückschlüsse auf sensible Informationen wie etwa die Religionszugehörigkeit erlauben. Auch Vorgänge rund um die Flugbuchung wie Hotels oder Mietautos sowie Kreditkarteninformationen werden gespeichert. Warum das problematisch ist, lesen Sie hier.

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