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Treffen

EU-Justizminister beraten über Datenschutzreform

Die neuen Regeln sollen die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 ersetzen. Geplant ist eine Einigung zu Unterpunkten des Gesetzesvorhabens. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, welche nationale Datenschutzbehörde in grenzüberschreitenden Fällen zuständig ist. Wenn Bürger ihre Daten in Gefahr sehen und mit dem Schiedsspruch der Aufsichtsbehörde nicht zufrieden sind, sollen sie in ihrem Heimatland vor Gericht ziehen können.

Ende Oktober 2013, also vor über einem Jahr, rangen sich bereits alle Fraktionen im Europaparlament zu einem Kompromiss durch. Doch das EU-Datenschutzpaket kann nicht vom Parlament alleine beschlossen werden. Dazu ist ein Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission notwendig. Die EU-Justizminister hatten die Verhandlungen bisher verzögert.

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