© Lisi Niessner, reuters

Handelsabkommen

EU-Kommission zieht ACTA-Anfrage zurück

Im Winter 2012 kam es in ganz Europa,

, zu heftigen Protesten gegen das umstrittene internationale Handelsabkommen ACTA. In Österreich gingen mehrfach tausende Bürger auf die Straße, ebenso in Deutschland, Polen, Tschechien, Bulgarien etc. In mehr als 100 europäischen Städten waren Protestzüge unterwegs. Die EU-Kommission hat darauf in Frühjahr das Abkommen dem EuGH zur Klärung der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht vorgelegt. Der EuGH sollte laut EU-Justizkommissarin Viviane Reding klarstellen, dass durch das Abkommen die Meinungsfreiheit und die Freiheit des Internet nicht eingeschränkt werden dürften. Die
sah durch ACTA die Grundrechte auf Datenschutz und freie Meinungsäußerung nicht beeinträchtigt, zeigte aber Verständnis für die "darüber besorgten Menschen".

"Selbstsicherheit nur vorgetäuscht"
Doch nun zieht die EU-Kommission ihre Anfrage an den EuGH zurück - angeblich, weil sie keine realistische Chance auf eine Einigung zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat sieht. "Anscheinend war diese Selbstsicherheit der Kommission jedoch nur vorgetäuscht", schreibt die Digitale Gesellschaft (DigiGes) aus Deutschland, die sich für Bürgerrechte im digitalen Zeitalter einsetzt, in einem Blogeintrag. "Die Nutzer Europas haben ACTA damit endgültig besiegt", freut sich Kirsten Fiedler für den Vorstand der DigiGes. Für die digitale Zivilgesellschaft sei das nun der Schlussstrich unter das Kapitel ACTA, denn Anfang Juli wurde das umstrittene Handelsabkommen bereits vom Europaparlament

. Die Mehrheit der EU-Abgeordneten sprach sich gegen ACTA aus.

"Die EU-Kommission gesteht im Nachhinein ein, dass die Kritik gerechtfertigt war", sagt Fiedler. "Nun kneift sie, das spricht für sich. Trotzdem muss die Zivilgesellschaft aufmerksam bleiben. In bilateralen Freihandelsabkommen, in internationalen Vertragswerken und im innereuropäischen Recht stehen bei jedem neuen Vorhaben wieder die Rechte der Bürger auf dem Spiel."

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