EU: Ausschuss stimmt für PNR-Abkommen
EU: Ausschuss stimmt für PNR-Abkommen
© Dapd/Daniel Kopatsch

Passagiere

EU-Parlament stimmt Fluggastdatenabkommen zu

"Nicht perfekt" sei es, das Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA. Aber dennoch besser, als gar keines. Es würden nämlich sonst sämtliche EU-Staaten mit den USA einzeln bilaterale Abkommen aushandeln müssen. Das sagten die Befürworter bei der letzten Aussprache im EU-Parlament vor der Abstimmung über das Abkommen. Insgesamt sprachen sich 409 Abgeordnete für und 226 gegen eine Weitergabe der Passagierdaten an die USA aus. Grüne, Linke und einige Sozialdemokraten sowie Liberale votierten dagegen.

Was gespeichert wird
Das Abkommen verpflichtet Fluggesellschaften dazu, 19 Datenkategorien, das sind rund 70 Einzeldaten, von europäischen Reisenden, die in die USA reisen, an die US-Behörden weiterzugeben. Dazu gehören unter anderem Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer jedes EU-Passagiers, der in die USA einreist. Es werden auch Informationen über Mitreisende sowie die Art der konsumierten Mahlzeiten gespeichert. Wenn der Passagier einen Rollstuhl benötigt, wird auch diese Information über seinen Gesundheitszustand festgehalten - und zwar für insgesamt 15 Jahre.

Der "Datenwäsche"-Trick
Die personenbezogenen Daten müssen zwar nach sechs Monaten anonymisiert und unkenntlich gemacht werden, doch danach dürfen die Daten "für ein konkretes Risiko" jederzeit wieder de-anonymisiert werden. Kritiker bezeichneten diese "Pseudo-Anonymisierung" daher als "Datenwäsche-Trick". Die Daten liegen dabei die ganze Zeit über in der Hand des US-Heimatschutzministeriums. "Das ist eine Behörde, in der sich die Geheimdienste die Türklinke in die Hand geben", kritisierte die deutsche Abgeordnete Cornelia Ernst. Die US-Behörde darf die Daten der europäischen Reisenden nämlich auch ohne Datenschutzgarantien an Drittländer sowie an innerstaatliche Behörden wie das FBI oder die CIA weitergeben.

Bürger unter Generalverdacht
Der fraktionsfreie österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser verurteilte das Abstimmungsergebnis: „Dieser massive Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre und Datenschutz ist nicht gerechtfertigt. Weitere Kritiker sehen im Abkommen eine "nicht verhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung unbescholtener Bürger". Auch der SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried kritisierte, dass man derzeit dazu übergehe, alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen. „Egal, ob man Flugpassagier ist, telefoniert oder im Internet surft, man ist ein potentieller Terrorist", so Leichtfried.

Profiling und Rasterfahndung
Zudem wird befürchtet, dass die Daten von den USA auch zur Rasterfahndung und zum Profiling herangezogen werden. Schließlich wurde im neuen Abkommen auch der eigentliche Zweck - zur Bekämpfung von Terrorismus - ausgeweitet. "Daten können dadurch automatisiert mit Gefahrenprofilen abgeglichen werden", so der deutsche Abgeordnete Jan Albrecht, der für die Grünen im EU-Parlament sitzt. Sicher sei der Kampf gegen Terrorismus notwendig, doch dieser sei nicht mit einer Massenanalyse von unverdächtigen Personen zu erreichen, so Albrecht.

Pull-Verfahren bleibt erlaubt
Heikel an dem vom EU-Parlament abgesegneten Abkommen ist außerdem, dass die Daten, die eigentlich von den Fluggesellschaften per Push-Verfahren übermittelt werden sollen, auch noch in einer Übergangsfrist von zwei Jahren per Pull-Verfahren abgerufen werden dürfen. Das sieht so aus, dass das US-Heimatschutzministerium auf Buchungssysteme zugreift und sich die Daten selbst überspielt. Genau dieses Verfahren wird seit Jahren von Datenschützern heftig kritisiert. Wenn eine Fluggesellschaft einmal "technische Probleme" haben sollte, darf die US-Behörde "im Einzelfall" auch nach dem Ablauf dieser Frist die Daten "auf anderem Wege" abfragen. Damit hat das US-Heimatschutzministerium eigentlich einen Freibrief, das bisherige Verfahren weiter einzusetzen.

"Schwarzer Tag für EU-Grundrechte"
Die Mehrheit des EU-Parlaments ignoriert mit ihrem Abstimmungsverhalten die eigenen Forderungen, die es in seinen Resolutionen vom 5 Mai und 11. November 2010 selbst eingebracht und festgelegt hatte. Das Ziel dabei war, den Datenschutz zu verbessern. Die Datenschutz-Organisation NoPNR sieht dieses Ziel nicht erfüllt. "Heute ist ein schwarzer Tag für die EU-Grundrechte. Mit der Entscheidung werden Bürgerrechte mit Füßen getreten", schreibt Alexander Sander in einem Blogeintrag.

Auch der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT) und die Initiative für Netzfreiheit kritisieren dieses Abkommen als Untergrabung der EU-Datenschutzbestimmungen. "Es ist sehr traurig, dass sinnlos Bürgerrechte an die USA verkauft wurden. In Punkto Datenschutz sind die USA ein Entwicklungsland und es geht nicht, dass sich die EU an diesen Entwicklungsstandard anpasst.", so Josef Irnberger von der Initiative für Netzfreiheit.

Der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer warnte: "Dieses datenschutzrechtlich bedenkliche Abkommen wird dann auch für ähnliche Verträge Modell stehen." So wird seit längerem über ein ähnliches Abkommen für die Weitergabe der Fluggastdaten im EU-Raum verhandelt - und bei der ersten Version eines Entwurfs waren tatsächlich große Ähnlichkeiten zu entdecken.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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