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Urheberrecht

EU-Parlament: Urlaubsfotos in Gefahr

Vergangene Woche sprach sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments dafür aus, dass die Veröffentlichung von Fotografien von Gebäuden unter bestimmten Bedingungen künftig genehmigungspflichtig sein soll. Konkret geht es um die sogenannte Panoramafreiheit, eine Ausnahme vom Urheberrecht, die es ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, etwa Gebäude oder Kunstwerke im öffentlichen Raum, zu fotografieren und zu veröffentlichen, ohne mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten.

Unterschiedliche Regelungen in der EU

Die Panormafreiheit ist in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt. Während sie in Österreich, Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Schweden weitgehend gegeben ist, kann sie in Belgien oder Luxemburg fast nicht in Anspruch genommen werden. Wer in diesen Ländern öffentliche Gebäude, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, fotografiert, benötigt eine Lizenz des Rechteinhabers, etwa des Archtiketen.

Der Rechtsausschuss stimmte für einen Abänderungsantrag bei der Evaluation des EU-Urheberrechts, der vorsieht, dass eine solche Einwilligung EU-weit obligatorisch sein soll. Konkret heißt es: Der Rechtsausschuss vertrete die Auffassung, „dass die Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an phsischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.“

Weitreichende Folgen

In der Praxis hätte das für Nutzer von Online-Netzwerken wie Facebook oder Fotodiensten wie Instagram weitreichende Folgen, wie die Julia Reda, EU-Abgeordnete der deutschen Piratenpartei (futurezone-Interview), auf ihrem Blog ausführt. Denn unter die gewerbliche Nutzung könnte auch die Veröffentlichung von Urlaubsfotos auf Facebook fallen.

Die Einschränkungen der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Nutzungen würde Millionen von Europäerinnen und Europäer in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen, warnt die EU-Abgeordnete, die in ihrem Berichtsentwurf ursprünglich vorschlug, dass die Panoramafreiheit in der gesamten EU gelten soll. Die Position des Rechtsausschusses sei in Zeiten von Kamerahandys und Wikipedia eine wirklich grotesk, schrieb der Urheberrechtsexperte Leonhard Dobusch auf netzpolitik.org.

Auch Wikipedia betroffen

Die Änderung im Urheberrecht hätte aber auch für Profi-Fotografen und Dokumentarfilmer Folgen, so Reda. Auch aus der Wikipedia müssten alle Bilder öffentlicher Gebäude und Kunstwerde, deren Urheber noch nicht seit 70 Jahren tot ist, gelöscht werden.

Am 9. Juli wird das Plenum des EU-Parlaments über Redas Bericht, und den umstrittenen Abänderungsantrag abstimmen. Reda ruft die EU-Bürger dazu auf, ihre Abgeordneten zu kontaktieren, und sie dazu zu bewegen, gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit zu votieren.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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