Abkommen

EU und USA tauschen Polizei- und Justizdaten aus

Beide Seiten unterzeichneten am Donnerstag in Amsterdam eine Rahmenvereinbarung, die einen umfassenden Datenschutz garantieren soll, wie es in einer Mitteilung hieß. Sie soll EU-Bürgern insbesondere Klagen in den USA gegen mutmaßlichen Missbrauch erleichtern.

Das Abkommen werde die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden in Europa und den USA verbessern, sagte der niederländische Justizminister Ard van der Steur, dessen Land derzeit die EU-Präsidentschaft innehat. Gleichzeitig werde es „die volle Beachtung von grundlegenden Rechten“ beim Austausch der Daten voranbringen.

Mehr Auskunftsrechte

Betroffen ist die Weitergabe von Informationen wie Namen, Adressen und Vorstrafen. Das Abkommen sieht nach Ratsangaben nun „klare Beschränkungen beim Datengebrauch“ vor und die Verpflichtung, vor der Weiterleitung an Drittstaaten eine Genehmigung einzuholen. Darüber hinaus müssen Fristen festgelegt werden, wie lange die persönlichen Daten gespeichert bleiben dürfen. EU-Bürger sollen zudem dieselben Rechte auf Auskunft über ihre Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung erhalten wie US-Bürger.

Die EU und die USA hatten sich im vergangenen September nach vierjährigen Verhandlungen grundsätzlich auf die Vereinbarung verständigt. Sie hatte sich nicht zuletzt wegen des Spähskandals um den US-Geheimdienst NSA verzögert. Nach der Unterzeichnung muss auf EU-Seite nun noch das Europaparlament zustimmen.

Privacy Shield

Parallel zu der Vereinbarung zum Austausch von Informationen der Strafverfolgungsbehörden haben die EU und die USA im Februar auch eine Einigung zum Schutz von Daten erzielt, die Internet-Unternehmen wie Facebook oder Google in den USA speichern. Auch dieses „Privacy Shield“ genannte Abkommen muss noch vom Europaparlament gebilligt werden.

Der „Safe Harbor“ genannte Vorläufer war im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden. Auf Unternehmensservern gespeicherte private Daten von EU-Bürgern waren nach dem Urteil der Luxemburger Richter in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt.

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