In Deutschand soll es kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.
In Deutschand soll es kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.
© Joerg Sarbach, AP

Datenschutzrat

EU-Vorratsdaten-Verfahren: Teilnahme gefordert

Seit 1. April ist die in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Wer mit dem Festnetz- oder Mobiltelefon oder über Internet-Telefoniedienste telefoniert, SMS oder E-Mails versendet oder im Internet surft, muss damit rechnen, dass österreichische Ermittlungsbehörden sechs Monate lang auf die Verbindungsdaten zugreifen können. Polizei und Justiz können anhand der gespeicherten Daten feststellen, wer wann mit wem wo telefoniert hat, wer sich wann mit dem Internet verbunden hat und wer wann wem eine E-Mail oder eine SMS geschickt hat. Kommunikationsinhalte dürfen nicht gespeichert werden.

In Österreich wurden gleich mehrere Verfassungsbeschwerden, darunter auch die

von mehr als 11.000 Bürgern, eingebracht. Nun fordert der Datenschutzrat im August 2012 die österreichische Bundesregierung dazu auf, sich am irischen Vorabentscheidungsverfahren zur Frage der Grundrechtskonformität der EU-Vorratsdatenspeicher-Richtlinie sowie am deutschen Vertragsverletzungsverfahren betreffend Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie zu beteiligen, berichtet der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier.

"Möglichkeit, sich aktiv einzubringen"
Das Verfahren in Irland wurde im Juni vom irischen High Court dem EuGH vorgelegt und zielt auf die Klärung der Grundrechts- und Menschenrechtskonformität der EU-Vorratsdatenspeicherungrichtlinie ab. Im Juli hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland wegen Nicht-Umsetzung dieser Richtlinie geklagt. "Österreich hat nun die Möglichkeit, sich in beiden Verfahren im Rahmen einer Verfahrensbeteiligung aktiv einzubringen, was vom Datenschutzrat grundsätzlich und datenschutzpolitisch begrüßt wird", so Maier.

Derzeit bereitet die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie vor, durch den der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre künftig besser gewährleistet werden sollen. Dieser soll aber,

, frühestens 2013 fertig werden, nicht wie ursprünglich erwartet im Herbst 2012. Der Datenschutzrat kritisiert, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung als solches von den meisten Mitgliedsstaaten grundsätzlich nicht in Frage gestellt werde. Angesichts des Widerstandes vieler Mitgliedstaaten stellt sich für den Datenschutzrat die Frage, ob dabei tatsächlich substanzielle Verbesserungen im Sinne einer verhältnismäßigen Ausgestaltung des Datenschutzes erreicht werden können. Daher sei der Ausgang beider EuGH-Vorabentscheidungsverfahren für die weitere europäische Vorgangsweise mitentscheidend.

Mehr zum Thema

  • Vorratsdaten: 11.139 Bürger klagen mit
  • Ausgaben für Überwachung enorm gestiegen
  • Vorratsdaten: Klage gegen Vodafone
  • Vorratsdaten: Neue Richtlinie kommt erst 2013
  • Vorratsdaten: "Keine Sternstunde der EU"

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare