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Urheberrecht

EuGH soll über Einbetten von Videos entscheiden

Der Europäische Gerichtshof EuGH) in Luxemburg muss entscheiden, ob das Einbinden von Online-Videos in Webseiten Urheberrechte verletzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage dem europäischen Gericht zur Vorabentscheidung vorlegt. Der BGH will vom EuGH wissen, ob

gegen europäisches Urheberrecht verstößt. (Az. I ZR 46/12)

Konflikt um "Framing"
Damit wird es erst in etwa einem Jahr eine endgültige Entscheidung über das Framing geben. Der BGH muss den Richterspruch aus Luxemburg abwarten, bevor er sein Urteil fällen kann. Die Entscheidung wird über den konkreten Fall auch Auswirkungen auf Soziale Netzwerke wie Facebook haben, in denen das Einbetten von Bildern oder Filmen üblich ist.

Beim Framing kann man über einen Link Bilder oder Videos wie etwa die von der Plattform YouTube auf seiner Homepage oder einer Facebook-Seite direkt darstellen. Der Senat sehe darin keine Rechtsverletzung, begründete der BGH am Donnerstag seinen Beschluss. Die User griffen nur auf Bilder oder Filme zu, die im Netz allgemein zugänglich seien.

Änderungen aus Brüssel möglich
Endgültig könne der BGH den Fall jedoch nicht entscheiden, da sich aus einer Europäische Richtlinie zum Urheberrecht etwas anderes ergeben könne. „Wir hoffen natürlich dass sich der EuGH unserer Meinung anschließt", sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Ganz sicher sei das aber nicht.

In dem vom BGH im April verhandelten Fall hatte ein Hersteller von Wasserfiltern einen Film seines Konkurrenten über Wasserverschmutzung in seiner Homepage eingebunden und war verklagt worden.

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