Safe Harbour ist ungültig. So lautet das Urteil des EuGH. Die ersten Reaktionen zusammengefasst.
Safe Harbour ist ungültig. So lautet das Urteil des EuGH. Die ersten Reaktionen zusammengefasst.
© REUTERS/DADO RUVIC

Datenschutz

EuGH-Urteil zu Facebook-Streit beschäftigt EU-Kommission

Die EU-Kommission wird sich am morgigen Dienstag mit dem erwarteten EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten aus der EU in die USA befassen. Ein Kommissionssprecher sagte am Montag in Brüssel, die EU-Kommission werde dazu zu Mittag beraten.

Der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident Frans Timmermans und EU-Konsumentenschutzkommissarin Vera Jourava wollen dann gegen 15.00 Uhr in Straßburg eine Pressekonferenz dazu geben.

Großer Tag für Max Schrems

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstagvormittag über eine Klage des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Internet-Konzerne und Cloud-Dienste, deren Server sich außerhalb der EU befinden.

Vorlage vom Generalanwalt

Der EuGH-Generalanwalt hatte im September die Entscheidung der EU-Kommission zum "Safe Harbour"-Abkommen, das den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt, für ungültig erklärt. Schrems hatte in dem Rechtsstreit (C-362/14) gegen die Übermittlung von Facebook-Daten an die USA geklagt.

Der Zugang der amerikanischen Geheimdienste zu den übermittelten Daten stelle einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten dar, erklärte der Generalanwalt in seinem Gutachten. Nach Ansicht des Generalanwaltes hindert das "Safe Harbour"-Abkommen die nationalen Behörden auch nicht daran, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, auszusetzen.

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