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Facebook-Klarnamenpflicht hält vor deutschem Gericht

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies eine Beschwerde des Hamburger Datenschutzbeauftragten zurück, der das US-Unternehmen verpflichten wollte, auch Nutzer unter einem Pseudonym zuzulassen. Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag weiter mitteilte, hatte der Datenschützer die Anweisung der Facebook Ireland Limited erteilt. Diese Tochter des Konzerns ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa zuständig.

Es sei aber offen, ob die EU-Datenschutzrichtlinie einer Behörde in einem EU-Land erlaube, gegen ein Unternehmen in einem anderen Unionsland vorzugehen. In einem anderen Verfahren, bei dem es ebenfalls um Facebook geht, hat das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof um Klärung dieser Frage gebeten. Die in Hamburg ansässige Facebook Germany GmbH ist nach Angaben des Gerichts vor allem im Bereich Werbung tätig.

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