Die "Zeit im Bild"-Seite des ORF auf Facebook
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Gericht

Facebook ohne Kommentare für ORF sinnlos

Das derzeit außer Kraft gesetzte Facebook-Verbot für den ORF hat am Donnerstag erneut den Verfassungsgerichtshof beschäftigt. In einer öffentlichen mündlichen Verhandlung war dabei auch Gunnar Bender von Facebook Deutschland geladen, der vor den Richtern Auskunft erteilte. Im Zentrum stand dabei die Frage der Sinnhaftigkeit Sozialer Netzwerke, wenn dort Kommentare nicht möglich sind.

Darum dreht sich das Verfahren zwischen ORF und Bundeskommunikationssenat (BKS), versagte Letzterer dem öffentlich-rechtlichen Unternehmen doch die Nutzung Sozialer Netzwerke aufgrund des Verbots der "Bereitstellung ständiger Foren". Erst im September hatte der VfGH das Facebook-Verbot bis zur endgültigen Klärung der Causa außer Kraft gesetzt. In der heutigen Verhandlung ging es dem VfGH um die Klärung von fünf Fragen, die sich auf die Unterschiede zwischen privaten und von Unternehmen bereitgestellten Facebook-Seiten sowie die Kommentarfunktion auf der "Pinnwand" konzentrierten.

Ureigenster Facebook-Zweck verfehlt

ORF-Anwalt Stefan Korn verwies darauf, dass eine "Präsenz in Sozialen Netzwerken ohne Kommentierungs- und Postingfunktion faktischen keinen Wert besitzt", werde dadurch doch der "ureigenste Zweck von Facebook verfehlt". In seiner Replik betonte Wolfgang Pöschl vom BKS, dass bei allen 39 betreffenden Seiten eine Pinnwand vorhanden sei, die den Nutzern eine Interaktion ermögliche. Dass sich die technischen Gegebenheiten mittlerweile verändert hätten - in der Verhandlung wird der Zeitraum zwischen Juli 2011 und Jänner 2012 behandelt -, stellte Pöschl außer Frage. Allerdings würde durch die Entscheidung des BKS dem ORF "nur ein kleiner Bereich verboten, nämlich jener, der die ständig verfügbaren Foren" betreffe.

Bender folgte in seinen Darlegungen wiederum der Argumentation des ORF, sei die "Dialogplattform" doch darauf ausgerichtet, "Menschen zu verbinden". Die Unterbindung von Kommentaren auf Facebook-Seiten würde "der Logik von Sozialen Netzwerken widersprechen". Derzeit gebe es dort drei Formen der öffentlichen Meinungsäußerung: Das Posten von Beiträgen, die Kommentierung dieser Beiträge sowie die Antwort auf Kommentare. Während der erste und der dritte Punkt von Seitenbetreibern deaktiviert werden könne, sieht Facebook das Ausschalten der grundsätzlichen Kommentarfunktion derzeit nicht vor und plane dies auch nicht, wie Bender betonte.

Entscheidung ausständig

Ein anderer Fall liegt wiederum vor, wenn Facebook-Seiten auf Basis von im Internet zugänglichen Informationen (etwa via Wikipedia) automatisch generiert werden, wie es bei einer Facebook-Seite zum ORF-Radio Wien der Fall ist. In dem Augenblick, wo der ORF seine Rechte verletzt sehe, "ist der ORF natürlich gefragt, selber dort die eigene Identität zu managen". Dies sei Bender zufolge am einfachsten durch die Positionierung mit einer eigenen, offiziell ausgewiesenen Präsenz möglich. "Alles andere führt zu Irritationen."

Vehement für die Möglichkeit der Facebook-Nutzung sprach sich Albert Malli von Ö3 aus, schließlich habe man sich nicht ausgesucht, "dass Facebook erfunden wird". In einer veränderten Medienwelt sei dies ein wesentlicher Kommunikationskanal zwischen Medienbetreibern und Nutzern. "Facebook ist ein selbstverständliches Kommunikationsmedium geworden." Eine Entscheidung über die Causa wurde heute nicht getroffen, diese soll entweder schriftlich oder mündlich ergehen, wie es hieß.

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