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Österreich

Facebook-Verbot: ORF-Beschwerde abgewiesen

Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim Bundeskommunikationssenat (BKS) dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser lehnte die ORF-Berufung nun als unbegründet ab, der entsprechende Bescheid (PDF) wurde am Mittwoch im Internet veröffentlicht.

ORF geht zu Höchstgerichten
Der ORF will sich nun an die Höchstgerichte wenden, hieß es in einer ersten Stellungnahme. „Der ORF wird selbstverständlich weiter darum kämpfen, dass er nicht von der Kommunikation mit einem großen Teil seines Publikums, das sich tagtäglich in sozialen Netzwerken bewegt, abgeschnitten wird“, erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. "Wir werden den Weg zu den Höchstgerichten beschreiten und aufschiebende Wirkung beantragen."

Rechtliche Meinungen gehen auseinander
Geht es nach KommAustria und BKS, könnte der ORF jedenfalls bald gezwungen sein, seine Facebook-Auftritte einzustellen. Laut ORF-Gesetz ist dem öffentlich-rechtlichen Sender die Bereitstellung von Online-Angeboten in Form der Kooperation mit sozialen Netzwerken untersagt. Ob darunter auch die Facebook-Aktivitäten des Senders fallen, darüber gehen die rechtlichen Meinungen freilich auseinander.

Der Bundeskommunikationssenat stellte in seinem Bescheid jedenfalls fest, „dass die gesetzlichen Regelungen dazu dienen, die Aktivitäten des ORF in und mit sozialen Netzwerken zum Schutz der privaten Medienlandschaft einschließlich der Printmedien und deren Online-Auftritte zu beschränken und folglich nur Bezugnahmen auf soziale Netzwerke zuzulassen, die zur Vermittlung eines Nachrichtenwerts für die Überblicksberichterstattung des ORF von Relevanz sind“. Aktivitäten des ORF sollten demnach im eigenen Angebot, nicht aber in sozialen Netzwerken stattfinden.

ORF: "Gesetzesinterpretation nicht nachvollziehbar"
Die Gesetzesinterpretation des BKS sei für den ORF nicht nachvollziehbar", meinte Wrabetz. Ein derart weitgehender Eingriff in die Rundfunk-Freiheit, wie vom BKS unterstellt, sei vom Gesetz nicht intendiert gewesen. „Wir werden daher auch beim Gesetztgeber, von dessen Seite es ja bereits positive Signale gibt, weiterhin für unseren Standpunkt und eine diesbezügliche Klarstellung im ORF-Gesetz werben“, kündigte der ORF-Chef an.

Die ORF-Rechtsabteilung soll den aktuellen Status der betroffenen Facebook-Seiten erheben und einen Vorschlag für die weitere Vorgangsweise machen. Auch die User werde man „in geeigneter Form über die jeweiligen Schritte informieren“, so Wrabetz.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Verfassungsrechtliche Bedenken wegen des Facebook-Verbots für den ORF hat man beim BKS offenbar nicht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe jüngst in Anbetracht des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums bei der Regelung wettbewerbsintensiver Gebiete etwa auch gesetzliche Einschränkungen des Online-Auftritts des ORF als verhältnismäßig beurteilt. Ebenso habe der VfGH die „Ermöglichung von Pluralismus sowohl bei den Rundfunkmedien als auch bei den Printmedien grundsätzlich als legitimes Ziel erachtet“, das etwa Beschränkungen des dominierenden Marktteilnehmers ORF zugunsten von Mitbewerbern im Lichte der in der Menschenrechtskonvention verankerten Presse- und Meinungsfreiheit rechtfertige, heißt es im BKS-Bescheid.

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