© Gregor Gruber

EuGH-Beschluss

"Festplattenabgabe ist obsolet"

Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine grundlegende Entscheidung in Sachen Festplattenabgabe gefällt. Bei der Rechtssache ging es um die dänische Verwertungsgesellschaft Copydan und den Handykonzern Nokia, die miteinander wegen einer Abgabe auf Handyspeicher im Clinch lagen. Die Entscheidung ist richtungsweisend für ganz Europa und betrifft nicht nur Handyspeicher, sondern auch Festplatten von Computern und andere Mobilgeräten.

Der Europäische Gerichtshof entschied im Fall Nokia vs. Copydan, dass bei Kopien, für die bereits eine Lizenz erworben wurde und für die bereits gezahlt wurde, keine nochmalige Vergütung als Privatkopie zulässig ist. Dies gilt, wenn nach nationalem Recht wirksam eine entsprechende Lizenz eingeräumt werden kann. Laut dem Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperten Lukas Feiler von der Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie ist dies in Österreich mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit der Fall.

"Sargnagel für Festplattenabgabe"

Damit wird in Österreich laut Feilers Ansicht die Festplattenabgabe obsolet, weil praktisch kaum mehr legal erworbene Inhalte übrig bleiben, die von einer Abgabe zum Ausgleich für Privatkopien abgedeckt werden würden. „Das EuGH-Urteil ist ein weiterer Sargnagel für die Festplattenabgabe“, sagt Feiler im Gespräch mit der futurezone.

Zur genaueren Erklärung: Wer in Österreich einen Song via iTunes kauft bzw. die Lizenz für den Song erwirbt, darf diesen auch privat kopieren – und hat dafür bereits bezahlt. Durch das EuGH-Urteil ist eine nochmalige Vergütung nicht zulässig. Bei E-Books ist in Österreich ebenso wenig wie bei DVDs eine Möglichkeit gegeben, Privatkopien anzufertigen, weil diese DRM-geschützt sind, und dieser Schutz von Laien kaum ausgehebelt werden kann. Bei der guten alten CD ist die Privatkopie ebenfalls legal, sofern nicht „kopiergeschützt“ drauf steht.

Privatkopie als "totes Recht"?

Das bedeutet: Der Großteil der legal erworbenen Inhalte ist in Österreich von der Vergütung ausgeschlossen. Nachdem auch illegale Kopien vergangenes Jahr vom EuGH von einer Vergütung als Privatkopien ausgeschlossen wurden, schrumpft der Anwendungsbereich der Privatkopie damit drastisch. "Privatkopie ist in Österreich totes Recht", so Feiler.

Dies sieht Paul Fischer, Leiter der Abteilung für Privatkopievergütung der austro mechana, im futurezone-Gespräch freilich anders: "Die These, dass es keine legale Privatkopie mehr gibt, ist einfach falsch und durch nichts belegt." Nutzerstudien würden ganz anderes zeigen. Aus Fischers Sicht würden sowohl die Kopien von der CD als auch TV-Aufnahmen, die mit einem Festplattenrekorder durchgeführt werden, klar unter die Privatkopievergütung fallen.

"Privatkopie nicht berührt"

Für Fischer würde das EuGH-Urteil zudem klar die Festplattenabgabe in Österreich bestätigen: "Die Privatkopie-Vergütung wird damit nicht berührt." Durch den Beschluss sei klargestellt worden, dass die Doppelbelastung nicht von der Privatkopievergütung komme, sondern aus dem Umstand heraus, dass Nutzer ein gesetzlich eingeräumtes Recht ein zweites Mal über den Anbieter zahlen. Das bedeute nicht das Ende der Festplattenabgabe. "Das Urteil hat keine Relevanz für Privatkopie-Ausnahmen", so Fischer. Auch die Literar-Mechana sieht in dem Urteil eine Bestätigung der Leerkassettenvergütungausweitung auf digitale Speichermedien.

Andersrum sehen dies neben Feiler freilich auch die Internet-Offensive Österreichs, die den Beschluss des EuGH "begrüßt", sowie die Plattform für modernes Urheberrecht. „Das Luftschloss ist endlich geplatzt“, sagt auch Thomas Schöfmann, Geschäftsführer von Conrad Österreich und Sprecher der Plattform. „Für eine Festplattenabgabe fehlt schlicht die Rechtfertigung“, sagt Schöfmann.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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