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Österreich

Festplattenabgabe noch 2012 möglich

Geht es nach Schmied, könnte die schon länger diskutierte Urheberrechtsabgabe auf Festplatten noch 2012 gesetzliche Tatsache werden. Wie sie am Mittwoch bei einer Pressekonferenz zum Thema Buch und Urheberrecht in Wien erklärte, ist es „absolut notwendig, das Urheberrecht zu novellieren“. Diesbezüglich befinde sie sich bereits mit Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in Gesprächen, gemeinsam wolle man das Thema „engagiert“ angehen. „Das ist der unmittelbar nächste Schritt“, so die Kulturministerin.

"Knallharte Verteilungsfrage"
Schmied verwies in diesem Zusammenhang auf die Einnahmenrückgänge der Leerkassettenvergütung in den vergangenen Jahren, haben diese sich doch seit 2005 mehr als halbiert (von 17,6 Mio. auf 7,9 Mio. Euro im Vorjahr). „Kunstschaffende müssen mit ihren Leistungen Einkommen erzielen“, betonte sie die Bedeutung einer fairen Entlohnung. Das Thema sei aber nicht vom Kunstministerium alleine zu lösen und müsse in einem gesellschaftspolitischen Kontext gestellt werden. Letztlich sei das Urheberrecht auch eine „knallharte Verteilungsfrage“.

"Auswirkungen schnell zu spüren"
Eine „Ausweitung der pauschalen Vergütungssystem auf Festplatten“ forderte auch Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana. Ansonsten sei ihrer Ansicht nach etwa die Fördereinrichtung der Austro Mechana (SKE) „über kurz oder lang“ zuzusperren. Sie erklärte, dass bei entsprechenden gesetzlichen Regelungen die Auswirkungen einer Festplattenabgabe sehr schnell zu spüren wären. „Das geht in zwei, drei Monaten.“ Die Literar-Mechana will auch anregen, dass die Festplattenabgabe auf Privatkopien beim Cloud-Computing ausgeweitet wird.

Aus dem Justizministerium hieß es gegenüber der futurezone, dass beim Urheberrecht Handlungsbedarf bestehe. Eine Festplattenabgabe sei etwas, das man diskutieren müsse. Für konkrete Aussagen dazu sei es aber noch zu früh.

Streit über Festplattenabgabe
Österreichische Verwertungsgesellschaften unterlagen bereits zweimal bei Rechtsstreitigkeiten über Urheberrechtsabgaben auf Festplatten beim Obersten Gerichtshof (OGH). Im August 2005 wies der OGH die Ausweitung der „Leerkassettenvergütung“ auf Festplatten in PCs und Notebooks zurück. Tarife für MP3-Player bestätigte das Gericht damals jedoch. Eine 2006 von der Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana geforderte Reprografieabgabe für in Österreich in Umlauf gebrachte PCs wurde 2009 vom OGH ebenfalls zurückgewiesen.

Zuletzt wies das Handelsgericht Wien eine seit Oktober 2010 von der Austro Mechana verlangte Abgabe auf Festplatten zurück, gegen die der Computerkonzern HP geklagt hatte. Nachdem die Austro Mechana im Jänner mit der Berufung gegen das Urteil vor dem Gericht abblitzte, kündigte die Verwertungsgesellschaft an, in der Causa

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