Französische Nationalversammlung weitet die Notstandsgesetze aus
Französische Nationalversammlung weitet die Notstandsgesetze aus
© REUTERS/CHARLES PLATIAU

Notstandsgesetze

Frankreich darf nun soziale Netzwerke und Webseiten sperren

Nicht ganz eine Woche nach den blutigen Terroranschlägen in Paris hat die französische Nationalversammlung die Notstandsgesetze erweitert, sodass die Befugnisse des Innenministers ausgeweitet werden. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP auf ihrem Twitter-Account.

Demnach kann der Innenminister im Notfall Webseiten und soziale Netzwerke sperren. Konkret darf er jedwede webbasierte Kommunikationsdienste, die Terrorakte ermöglichen, sperren lassen. Dabei ist es nicht nötig, dass ein Richter über eine Sperrverfügung entscheidet. Die Bestimmung bezieht sich auf eine Gesetzgebung aus dem Jahr 1955, wonach im Ausnahmezustand Presse, Filme, Radio und Theatervorführungen zensiert werden dürfen.

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