Französische Filesharer könnten demnächst am Flughafen als Schwerverbrecher eingestuft werden und ein Flugverbot erhalten
Französische Filesharer könnten demnächst am Flughafen als Schwerverbrecher eingestuft werden und ein Flugverbot erhalten
© APA/EPA/FRANK RUMPENHORST

Fluggastdaten

Französischen Filesharern droht Flugverbot

Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) zeigt ein Problem mit der geplanten Fluggastdatenspeicherung in Europa auf, durch das französische Filesharer künftig am Antritt von Flugreisen gehindert werden könnten. Wie heise.de berichtet, gilt Filesharing in Frankreich als Schwerverbrechen, weil darauf eine Höchststrafe von drei Jahren (die Mindestgrenze für Schwerverbrechen laut EU-Recht) steht.

Die EU überlegt nach einem Antrag des britischen Parlamentariers Timothy Kirkhope, die geplante Fluggastdatenbank (PNR) mit anderen behördlichen Datenbanken abzugleichen. In Frankreich werden Filesharer im so genannten Hadopi-Verfahren registriert.

Kommt es also zu einem Abgleich mit der Hadopi-Datenbank, so könnten französische Filesharer als Schwerverbrecher definiert und damit an einem Flugantritt gehindert werden, meint EDRi. Zu dem Abgleich von PNR und Hadopi könnte es speziell deshalb kommen, weil Kirkhope auch explizit "Computer-bezogene Straftaten" in seinen Vorschlag miteinbezieht. Dass Filesharer tatsächlich Probleme am Flughafen erhalten könnten, wirke wie ein Aprilscherz, meint EDRi. Leider sei es keiner.

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