© APA/HELMUT FOHRINGER

Elektronische Gesundheitsakte

Frauenarzt bringt ELGA vor den Verfassungsgerichtshof

Ein niedergelassener Kassenarzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Wien-Brigittenau, Alfred Pixner, hat beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Aufhebung des ELGA-Gesetzes eingebracht. Angefochten werden dabei sämtliche Bestimmungen des Gesetzes, vor allem das Grundrecht auf Datenschutz und das Eigentumsrecht.

Detailliert geht es um folgende Punkte: Den Eingriff in das Datenschutzrecht, die Verantwortlichkeiten für die Datensicherheit durch den Arzt, die Verantwortlichkeit des Arztes für lückenhafte Befunderstellungen und daraus resultierende mögliche Behandlungsfehler sowie Eingriffe in das Eigentumsrecht, weil Ärzten Aufgaben hinsichtlich Haftung und Datensicherheit aufgebürdet würden, die diese nicht erfüllen könnten. Der Antrag wird von der Wiener Ärztekammer unterstützt, die das rechtliche Know-How beisteuert, und wurde von einem Wiener Rechtsanwalt eingebracht.

Opt-Out verfassungswidrig

Vor allem der Eingriff in das Datenschutzrecht sowie die Privatsphäre sind aus Pixners Sicht, ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung, in Gefahr. Der Staat zwinge den Bürger in ein System, von dem man sich aktiv abmelden müsse und für das am Ende keiner die Verantwortung trage. Das aber widerspreche dem Grundrecht auf Datenschutz, das eine Opt-in-Lösung, also das aktive Einsteigen in das System mit ausdrücklicher Zustimmung, zwingend vorschreibe.

Ärztekammer unterstützt

„Hier greift der Staat ohne Zustimmung des Patienten nach medizinischen Daten, und das ohne ordentlichen Rechtsschutz“, kritisiert Pixner. Der Wiener Ärztekammerpräsident, Thomas Szekeres, erklärt gegenüber der futurezone, dass dies der Hauptgrund sei, warum die Wiener Ärtzekammer die Beschwerde unterstütze.

"Jeder sollte bei ELGA freiwillig mitmachen können und nicht die gesamte Bevölkerung verpflichtet werden. Der Verfassungsgerichtshof steht dem Speichern von heiklen Daten kritisch gegenüber, wie man im Fall der Vorratsdatenspeicherung gesehen hat. Auch Gesundheitsdaten sind heikle Daten." Zwei Gutachten von unabhängigen Verfassungsexperten hätten bereits gezeigt, dass das ELGA-Gesetz problematisch sei, so Szekeres. "Unsere Experten gehen davon aus, dass ELGA verfassungswidrig ist."

Auch regle das Gesetz nicht, wer auf die Daten zugreifen könne. Bei mehr als 100.000 potenziell Zugriffberechtigten in Österreich sei dem Missbrauch damit „Tür und Tor geöffnet“. Und selbst wenn man sich abmeldet, dauert es mehrere Wochen, bis die Abmeldung durchgeführt wird. Pixner: „Für Patienten ist das absolut unzumutbar.“

Ärzte für Sicherheit verantwortlich

Weiters kritisiert Pixner, dass er als Arzt Investitionen tätigen müsste, die ihm per Gesetz nicht abgegolten würden, vor allem vermehrte Computerkapazitäten sowie zusätzliche Wartungs- und Betreuungskosten durch seine Softwarefirma. Pixner kritisiert, dass Ärzten die Verantwortung für eine Datensicherheit auferlegt werde, die es so gar nicht geben könne. Dieser Kritikpunkt fällt nicht unter das Datenschutzrecht, sondern unter das Eigentumsrecht.

Außerdem sei ein erhöhter zeitlicher Aufwand pro Patient wegen eines unsortierten Suchens in Dateien notwendig, „wobei diese Zeit dann für die wirklich notwendige ärztliche Betreuung meiner Patienten fehlt“. Als Kassenarzt könne er seine Tarife nicht selber festlegen, und eine Bestimmung, die die Krankenkassen zwinge, den erhöhten Zeit- und Investitionsaufwand abzudecken, fehle. Der einzige Schritt wäre, die Kassenverträge zurückzulegen, „was aber für die sozialmedizinische Betreuung meiner Patientinnen, vor allem aus den ärmeren Bevölkerungskreisen, unzumutbar und unsozial wäre“.

Auch gibt Pixner zu bedenken, dass er sich wegen der Möglichkeit des Patienten, einzelne Befunde oder Diagnosen herauszulöschen, nicht mehr auf Arztbriefe und Befunde verlassen könnte. „Mit meinem Antrag an den Verfassungsgerichtshof will ich den Patienten und der Ärzteschaft ein unsinniges, unsicheres und teures Projekt ersparen“, so Pixner.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

mehr lesen
Barbara Wimmer

Kommentare