Recht

Google soll Frankreichs Löschanträge weltweit übernehmen

Das Recht auf vergessen erlaubt es Internetnutzern in Europa, Suchergebnisse, die ihnen nicht gefallen, bei unter bestimmten Voraussetzungen löschen zu lassen. Das betrifft alle Suchmaschinen, aber vor allem Marktführer Google. Die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) hat im Mai von Google verlangt, französische Löschanträge auch auf der .com-Domain und anderen internationalen Varianten der Suchmaschine zu berücksichtigen, nicht nur auf den nationalen europäischen Länderseiten wie .fr.

Google hat Berufung gegen diesen Bescheid eingelegt. Jetzt hat die CNIL diesen Einspruch abgelehnt, wie quartz berichtet. Demnach müsste Google zehntausende Ergebnisse auf Google.com und anderen Plattformen löschen. Das gilt auch für andere Suchmaschinen. Google weigert sich aber bisher, der Aufforderung nachzukommen. Die CNIL droht Google bei Nichtbeachtung mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro, schreibt die BBC. Ob sich Google davon beeindrucken lässt, ist ungewiss. Die CNIL will jetzt einen Beobachter beauftragen, der einen Bericht abliefern soll. Google sagt in einer Reaktion, dass es nicht der Meinung ist, dass eine einzlne nationale Datenschutzbehörde entscheiden soll, welche Seiten Menschen in anderen Ländern aufrufen können.

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