EuGH

Google-Urteil: "Recht auf Vergessenwerden" wird umgesetzt

Mehr als zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Löschmöglichkeiten in Ergebnislisten von Suchmaschinen hat Google mit der technischen Umsetzung begonnen. Am späten Donnerstag stellte der Suchmaschinen-Gigant ein Formular ins Internet, mit dem Europäer die Löschung unliebsamer Daten beantragen können. Die ARGE Daten bietet bereits seit einigen Wochen ein derartiges Formular an.

Beraterausschuss eingerichtet

Das Urteil zwinge Google, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem "Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden" und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit, erklärte ein Sprecher des US-Konzerns.

Ein Beraterausschuss soll dem Konzern künftig helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten. Ihm gehören Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven (Belgien), Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer Jose Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an.

Suchergebnisse einschränken

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können von Suchmaschinenbetreibern verlangen, dass sie Links nicht mehr anzeigen, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber dies ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.

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