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Urheberrecht

Grüne sehen Chancen für Breitbandabgabe

Eine

könnte nach den nächsten Nationalratswahlen als Teil einer Haushaltsabgabe eingeführt werden, die als Alternative zu den Rundfunkgebühren im Gespräch sei, sagte Zinggl am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Wien. Rund drei bis vier Euro könnte eine solche Abgabe österreichische Haushalte pro Monat kosten. Damit wäre die nichtkommerzielle Nutzung von Inhalten im Netz, etwa das Tauschen von Songs in Filesharing-Netzwerken, abgegolten. Die Einnahmen würden, entsprechend der Nutzung, an Kreative und Rechteverwerter verteilt.

"Es geht nicht um Überwachung"
"Es ist die beste Möglichkeit Urheber und Rechteinhaber zu entlohnen und Rechtssicherheit für Internet-Nutzer zu schaffen", meinte Zinggl. Die für die Verteilung der Gelder maßgebliche Nutzung der Files könnte, ähnlich wie beim Teletest, durch die anonymen Messung des Up- und Download-Verhaltens von Freiwilligen erfolgen, so Zinggl: "Da geht es nicht um Überwachung."

Den Zuspruch für eine Internet-Abgabe, die unter dem Schlagwort "Kultur-Flatrate" bereits seit mehr als einem Jahrzehnt diskutiert wird, sieht Zinggl europaweit wachsen. Sie sei aber nicht so leicht zu erreichen, so der Kultursprecher der Grünen. Im Zusammenhang mit einer möglichen Haushaltsabgabe würde sich aber die Gelegenheit bieten, eine solche Breitbandabgabe in Österreich einzuführen.  "Man muss sich überlegen, ob man nicht einen Teil der Einnahmen aus der Haushaltsabgabe für Netzaktivitäten ausgeben will."

Parlamentarische Enquete zum Urheberrecht
Die Internet-Abgabe wollen die Grünen bei einer breit angelegten parlamentarischen Enquete zum Urheberrecht am Montag diskutieren. 100 Gäste - von Künstlern, Verwertern, Anwälter und Wissenschaftlern bis hin zu Internet-Nutzern -  sollen im Parlament mögliche Punkte einer Reform des Urheberrechts erörtern. Neben der Breitbandabgabe stehen dabei die freie Werknutzung im Netz, die Festplattenabgabe, die Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsvergehen, eine Reform der Verwertungsgesellschaften und ein Urhebervertragsrecht, mit dem die Verhandlungsposition von Künstlern gegenüber Rechteverwertern gestärkt werden soll, auf dem Programm.

Vor allem im Bereich der kreativen Nutzung von Inhalten im Netz sei es dringend notwendig, Rechtsunsicherheiten zu beenden, sagte Zinggl. Das Bearbeiten und Verändern von Inhalten im Netz betreffe nicht nur Jungkünstler, sondern alle Internet-Nutzer. "Eltern die Videos ihrer zu Michael-Jackson-Musik tanzenden Kinder ins Netz stellen sind davon ebenso betroffen wie Facebook-Nutzer, denen urheberrechtlich geschützte Bilder auf ihre Seite gepostet werden", so Zinggl: "Sie begehen alle Urheberrechtsverletzungen."

"Es gibt keine Visionen"
Dass die Regierung eine Urheberrechtsreform, die solche Fragen löst, auf den Weg bringt, glaubt Zinggl nicht: "Es gibt keine Visionen. Umgesetzt wird nur, was die EU vorgibt." Eine vom Justizministerium angekündigte Urheberrechtsnovelle vor der Nationalratswahl im September, die laut einem

des Ministeriums unter anderem die Einführung der umstrittenen Festplattenabgabe beinhaltet, hält Zinggl für unwahrscheinlich: "Die Regierungsparteien wollen es sich mit keinem der Kontrahenten verscherzen, sie schieben es auf die lange Bank."

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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