Dieter Brosz: "Für uns war der Punkt erreicht, wo man nicht mehr sagen konnte, dass das eine Form von halboriginellen Internetkommentaren ist. Diese Postings haben ein breites Publikum erreicht."
Dieter Brosz: "Für uns war der Punkt erreicht, wo man nicht mehr sagen konnte, dass das eine Form von halboriginellen Internetkommentaren ist. Diese Postings haben ein breites Publikum erreicht."
© APA/HELMUT FOHRINGER

Anti-Hetzkampagne

Grüne zeigen erfolgreichen Kampf gegen Hasspostings auf

Die Grünen sind erfolgreich in ihrem Vorgehen gegen Hetze im Internet. Bisher haben sie 15 Verfahren gegen Hassposter eingeleitet, wobei es insgesamt um 27 Fälle geht, da gegen einige Personen mehrere Verfahren geführt werden. Bisher haben die Grünen in allen abgeschlossenen Fällen recht bekommen, berichtete Mediensprecher Dieter Brosz am Freitag bei einem Hintergrundgespräch.

In einem Fall kam es zu einer gerichtlichen Verurteilung, in vier Fällen wurden Vergleiche geschlossen, in fünf Fällen laufen nach wie vor die Vergleichsverhandlungen und fünf befinden sich noch im Verfahren. "Wir haben verschiedene Wege ausprobiert, um gegen Hasspostings vorzugehen", sagte Brosz. Das Verbreiten von Beiträgen sei bereits ausjudiziert worden, sagte Medienanwältin Maria Windhager: Auch für das Weiterleiten von Beiträgen kann man zur Verantwortung gezogen werden. "Hier tritt eine Sensibilisierung ein, dass das kein rechtsfreier Raum ist", sagte Brosz.

Leid im Bild

Hauptanlassfälle seien gefakte Postings mit Bild. "Was den Schutz von Persönlichkeitsrechten angeht, sind wir erfolgreich", sagte Brosz. Ein besonders spannender Fall sei jener um Michael O., der mit der Facebook-Seite "Leid im Bild" aufgetreten ist. "Dieser Fall war der einzige, den wir in erster Instanz verloren haben", berichtete Windhager. Dabei ging es um die Verbreitung eines Posts mit einem Bild der Grünen Bundessprecherin, in dem ihr in den Mund gelegt wurde, dass Flüchtlinge das "Recht" haben müssten, "auf Mädchen loszugehen".

Der Erstrichter habe die Facebook-Seite von O. als Satire betrachtet und "nicht verstanden, dass das ernst genommen wird", klagte Windhager. Das Oberlandesgericht Graz habe nun aber für die Grünen entschieden und eine einstweilige Verfügung veranlasst. Windhager geht davon aus, dass O. die Entscheidung bekämpfen wird, ob der OGH dies überhaupt zulässt, sei aber noch offen.

Drastische finanzielle Folgen

Viele der Betroffenen würden den "nächstbesten Anwalt" wählen, der sich häufig nicht im Medienrecht auskenne. Das habe teilweise "drastische Folgen für die Betroffenen", sagte Brosz: "Wenn es in allen Instanzen durchjudiziert wird, können für die Betroffenen Kosten von bis zu 30.000 Euro entstehen."

Die erhaltenen Schadenersatzzahlungen werden gespendet. Bisher wurden 3.000 Euro an Schadenersatzzahlungen geleistet, die die Grünen der Caritas nach dem Brand im Spenden-Lager in Traiskirchen und der Flüchtlingshilfe in Kaltenleutgeben gespendet haben, so Brosz. Weitere Schadenersatzzahlungen sollen dem Neunerhaus, der Gruft und einem Gewaltschutzzentrum zugutekommen.

Rote Linie

Windhager wies darauf hin, dass es eine "rote Linie" zwischen freier Meinungsäußerung und Verhetzung geben müsse. "Es geht um Bewusstseinsbildung und die Schaffung von Judikaturen." Gegen Extremfälle werden die Grünen jedenfalls weiter vorgehen, betonte Brosz.

Die Grünen gehen seit einem halben Jahr verstärkt gegen Verleumdungen auf Facebook vor und haben schon mehrere Verfahren gegen Einzelpersonen geführt. Auch gegen Facebook wollen die Grünen vor Gericht ziehen, weil sich der Konzern geweigert habe, Posts zu löschen, obwohl die Grünen vor Gericht erfolgreich dagegen waren. Hier befinde man sich nach wie vor in einem Prüfstadion, wie man am besten vorgehen werde. "Wir sind dabei, Schritte vorzubereiten", sagte Brosz.

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