Der Stein des Anstoßes: Ein Retweet von Gerhard Deimek
Der Stein des Anstoßes: Ein Retweet von Gerhard Deimek
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Hasspostings

Grüne zeigen FPÖ-Abgeordneten Deimek wegen Verhetzung an

Die Grünen haben den FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek wegen des Verdachts auf Verhetzung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Steyr werde ersucht, zu prüfen, ob Deimek sich der Verhetzung strafbar gemacht habe, als er einen Artikel, der Hass gegen Muslime befürwortet, auf Twitter "in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet" habe. Die FPÖ bezeichnete die Anzeige am Freitag als lächerlich.

Deimek hatte am 10. Jänner einen Blogeintrag des deutsch-türkischen Autors Akif Pirincci weitergeleitet ("retweetet"), mit den Worten: "Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber." Pirincci, der im Herbst mit einem KZ-Sager bei einer Pegida-Demo in Dresden für einen Eklat sorgte, schreibt in dem Text unter anderem von "dauergeilen Barbaren", vor denen "keine Deutsche mit einer Vagina mehr sicher ist, egal wie alt".

Verfolgung von Online-Hetze

Für den Grün-Mandatar Harald Walser ein "exemplarisches Beispiel", dass bei der FPÖ in den sozialen Netzwerken in den vergangenen Wochen und Monaten "alle Dämme gebrochen" sind. Walser fordert eine politische Auseinandersetzung über Hasspostings und erwartet im Fall Deimek von der Staatsanwaltschaft ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat.

Seit Oktober 2015 versuchen die Grünen, aktiv gegen verunglimpfende und beschimpfende Inhalte auf Social-Media-Diensten vorzugehen. Die Partei kündigte zuletzt auch an, gerichtlich gegen Facebook vorgehen zu wollen, sollten Hasspostings vom Social Network nicht besser bekämpft werden.

Retweet von Retweet

Die FPÖ hingegen spielt die Sache herunter. "Den Retweet eines Retweets als Grundlage für eine Anzeige wegen Verhetzung nehmen, ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten", erklärte die FPÖ-Pressestelle auf Anfrage. Von Deimek selbst gab es vorerst keine Stellungnahme.

"Gutheißende Weise"

Mit der Strafrechtsreform, die seit dem 1. Jänner 2016 gilt, drohen jemandem, der verhetzende Inhalte "in gutheißender oder rechtfertigender Weise" verbreitet, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen.

Aufregung um rassistische Aussagen in der FPÖ sind kein Einzelfall. Ende 2015 musste die Nationalratsabgeordnete Susanne Winter die Partei verlassen. Die schon mehrmals wegen islamfeindlicher Aussagen aufgefallene 58-Jährige stolperte über ein Facebook-Posting, in welchem sie eine antisemitische Äußerung goutiert hatte.

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